Die Kindesmutter zeigte sich in Bezug auf die technischen Umstände zwar verständiger. Jedoch war auch ihr die Reichweite der Verhältnisse und die verknüpfte Problematik nicht in letzter Konsequenz bewusst. Sie verstand zwar grundsätzlich die rechtliche Problemlage, spielte dieses aber letztlich herunter, da sie nach ihrer Äußerung davon ausging, dass mit den Daten der anderen Leute, dort derart weit weg in den USA doch nicht so viel Schlimmes passieren könne. Zudem brachte sie an, dass die Angelegenheit ja vielleicht nicht so gravierend sein könne, wenn den Messenger-Dienst doch derart viele Leute - auch in ihrem privaten Umfeld - nutzten und die sich dann ja sonst alle gesetzlich fehlverhalten würden.
...
Der Kindesmutter ist nicht Recht zu geben, dass die Angelegenheit aufgrund der von ihr gesehenen so zahlreichen Nutzung nicht so schlimm sein könne. Denn alleine aus dem Umstand, dass eine Vielzahl von Personen ein Fehlverhalten an den Tag legt, wandelt sich dieses noch nicht zu einem ordnungsgemäßen Verhalten.