Liebe Frau Winterblond, warst du denn bildbestimmendes Motiv? Wenn ja, kannst du natürlich gegen den Fotografen klagen, er hätte deine Zustimmung einholen müssen. Aber wenn du dich im öffentlichen Raum (?) befindest, musst du halt damit rechnen, bei Fotografien auch mal im Hintergrund eines Bildes herumzulungern. Das ist Lebensrealität.
Nemo, die Frau klagt, weil der Mann sich an den Besuchswochenenden vorwiegend NICHT um seinen Sohn kümmert:
In diesem vorangegangenen Umgangsverfahren wurde kritisch geäußert, dass der Kindesvater die bisher vorgesehenen Umgangszeiten an den Wochenenden nicht hinreichend mit dem Kind verbringe sondern sich zu sehr um andere Dinge kümmere, z.B. viel für sich selbst PC spiele, samstags oft arbeiten gehe und den Sohn dann einfach alleine lasse oder bei der Großmutter abgebe.
Wenn das Ziel des Richtenden ist, dem Vater mehr Verantwortung aufzubrummen, dann kann er natürlich solche Auflagen auch für den Vater machen - und darf dann wahrscheinlich alle paar Monate die entsprechenden Bussgelder kassieren.
Ich sehe beim Durchlesen des Urteils aber eher das Ziel, dem Kind mögliche Abmahnungen von Kontaktinhabern zu ersparen. Interessant wäre es jetzt, wenn man wüsste, wie das *ursprüngliche* Verfahren ausgegangen ist - vielleicht hat der Vater schon die Auflagen, jeden Monat eine Liste der gemeinsamen Aktivitäten vom Sohn abgezeichnet reinzureichen...
Salat