Whatsapp - Pflichten der Eltern

Monsy

Agent Amour
Ich habe ja an viel bei WhatsApp gedacht, aber an die Sache mit den Telefonbucheinträgen noch nicht. Hm...
Danke für die Info lieber @Mischa
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Danke, Mischa! Ich schwanke hier zwischen giftiger Schadenfreude (ich mag Whatsapp schon mal gar nicht) und interessierter Begeisterung. Die Verurteilung der Eltern (Mutter) zur entsprechenden Weiterbildung ist ja nunmal wirklich genial gelöst. Vor allem mit der Einschränkung, dass bei Nutzung eines gesetzeskonformen Messengers diese Auflagen entfallen. Da hab ich ja jetzt wirklich reichlich Argumentationspotential.

Salat
 

Su

Das Luder
Hoffentlich muss sie nicht auch eine Liste über die Sexkontakte ihres 16jährigen Sohnes führen.,
 

Nemo

nah am See
Aber toll finde ich, das die Mutter die Auflagen hat. Der Vater scheint für das rechtskonforme Verhalten der Kinder nicht zuständig zu sein....kann ich aber auch verstehen, wenn das Kind sich erdreistet dem Vater per what's app Vorwürfe zu machen...
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Nemo, die sind geschieden und die Mutter hat eigentlich geklagt, weil der Vater sich bei den Umgangstagen nen Scheiß um das Kind kümmert. Wenn das Kind bei Muttern lebt, wäre es ja ein wenig dämlich, den Vater dafür verantwortlich zu machen - vor allem bei so einem ursprünglichen Klagegrund. Und weil die dann irgendwie auf das Whatsapp-Verhalten der Beteiligten gekommen sind, hat sich derdiedas Richter dann auf das Thema eingeschossen. Cool wäre gewesen, den Vater für sich selbst in die Pflicht zu nehmen - aber der ist ja schon selbst verantwortlich. Ich wette, derdiedas Richter kann diese Datenkraken auch nicht ab. :->

Hoffentlich muss sie nicht auch eine Liste über die Sexkontakte ihres 16jährigen Sohnes führen.,
Hm, korrekt analog konstruiert müsste der Satz heißen: Hoffentlich muss sie nicht auch eine Liste über die Kontakte des 16jährigen Sohnes führen, von denen der Sohn ungefragt Bilder zum W*** ins Netz lädt.

Aber wie führte die Urteilsbegründung ja schon so schön aus:
Die Kindesmutter zeigte sich in Bezug auf die technischen Umstände zwar verständiger. Jedoch war auch ihr die Reichweite der Verhältnisse und die verknüpfte Problematik nicht in letzter Konsequenz bewusst. Sie verstand zwar grundsätzlich die rechtliche Problemlage, spielte dieses aber letztlich herunter, da sie nach ihrer Äußerung davon ausging, dass mit den Daten der anderen Leute, dort derart weit weg in den USA doch nicht so viel Schlimmes passieren könne. Zudem brachte sie an, dass die Angelegenheit ja vielleicht nicht so gravierend sein könne, wenn den Messenger-Dienst doch derart viele Leute - auch in ihrem privaten Umfeld - nutzten und die sich dann ja sonst alle gesetzlich fehlverhalten würden.
...

Der Kindesmutter ist nicht Recht zu geben, dass die Angelegenheit aufgrund der von ihr gesehenen so zahlreichen Nutzung nicht so schlimm sein könne. Denn alleine aus dem Umstand, dass eine Vielzahl von Personen ein Fehlverhalten an den Tag legt, wandelt sich dieses noch nicht zu einem ordnungsgemäßen Verhalten.

Salat
 
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