Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Rebecca

Pfiffikus
Hallo zusammen,

es geht um folgendes:
Mein SchwieVa bekommt seit 2004 ALG II. Nun kam ein Brief, dass die ganze Angelegenheit noch mal geklärt werden muss, ob er überhaupt noch dafür in Frage kommt.

Verschiedene Familienmitglieder kümmern sich darum, meist weiß der eine nicht was der andere macht, aber das ist eine andere Geschichte.

Heute Mittag kam das Thema auf, dass das Amt sagen kann, dass ich als Schwiegertochter den Unterhalt für meine Schwiegereltern übernehmen soll, weil sie ja bei mir wohnen.
Mein Schwager meinte dann, dass das Quatsch wäre, denn es sind ja nicht meine Eltern. Zudem bin ich "alleinerziehend", mein Mann hat sich "ins Ausland abgesetzt" und daher muss ich da gar nichts zahlen.

Wie sieht es nun rechtlich aus? Müsste ich für den Unterhalt meiner Schwiegereltern aufkommen?

Bisher sieht es so aus, dass meine Schwiegereltern nur ca. 350 € pro Person bekommen würden und das ist denen zu wenig. Amt sagt aber, da sie bei mir wohnen, bekommen sie nicht mehr.

Anders sähe die Sache aus, wenn sie sich eine eigene kleine Wohnung nehmen würden. Da würde ihnen dann die Miete bezahlt werden (und ich hätte meine Ruhe). Wobei unterm Strich würden sie dann auch nicht mehr zum Leben erhalten, oder?

Ich habe keine Ahnung ... jeder will darüber Bescheid wissen und im Endeffekt weiß niemand was.

Liebe Grüße

Rebecca mit fieberndem Vincenzo auf dem Schoß
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Hallo,

ich weiss nur, da deine Schwiegereltern bei dir wohnen, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Und da zählen alle Einkünfte, auch deine. Und wenn ihr alles zusammen zuviel verdient, bekommen deine Schwiegereltern nichts mehr. D.h. im Klartext, du musst für sie aufkommen.

Mehr kann ich dir da leider auch nicht zu sagen.

LG
Claudia
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Nachtrag:
Was heißt denn "Und wenn ihr alles zusammen zuviel verdient"?

Die einzige, die hier ein Einkommen hat, bin ich und das reicht wohl kaum für 5 Leute. Bisher haben meine Schwiegereltern mir ja zur Miete und zum Telefon was dazu gegeben.

Dann kann ich mir das demnächst abschminken, dass ich mir was für den Umzug jeden Monat zurück lege.

Liebe Grüße

Rebecca
 

Jenni

Gehört zum Inventar
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

:winke: Rebecca,

habt Ihr getrennte Haushalte? Wenn ja, dann seid Ihr auch keine Bedarfsgemeinschaft.

Wenn Euch das A-Amt aber als einen Haushalt ansieht, kann es sein, daß Dein Einkommen angerechnet wird und die Schwiegis sogar weniger als bisher bekommen.

Schau mal hier: http://www.foerderland.de/306.0.html#c1842

Deine Schwiegis bekommen den normalen ALG II-Satz von 345 €, mehr gibts nicht. Auch wenns den Schwiegis zu wenig ist.

Klar, wenn sich beide eine Wohnung nehmen, gibts noch zusätzlich Geld für Miete und Heizkosten. Das Geld kann aber logischerweise nicht einfach zum Leben ausgegeben werden sondern geht an den Vermieter.

Soweit mein Kenntnisstand :-?

Gute Besserung für Vincenzo und liebe Grüße
Jenni
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Was heißt getrennte Haushalte? Wir leben zusammen in einer 97 m² Wohnung. Es gibt keine verschiedenen Mietverträge und auch nur eine mündliche Absprache mit dem Vermieter, dass er einverstanden damit ist, dass die bei uns wohnen.

Mehr nicht.

Ich werde mir den Link nachher mal ansehen, danke.

Liebe Grüße

Rebecca
 

Jenni

Gehört zum Inventar
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Entschuldige, ich war irgendwie der Meinung, daß Ihr zwar gemeinsam in einem Haus wohnt aber jeder in einer eigenen Wohnung - keine Ahnung, wie ich da drauf komme...

Saublöde Situation :tröst:

Liebe Grüße
Jenni
 

janniksmamie

Gehört zum Inventar
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Also, soviel ich weiß werden als Bedarfsgemeinschaften nur Eheähnliche Gemeinschaften gezählt. D.H. solange ihr eine WG habt zählt Dein Einkommen nicht. Und vorm Sozialgesetz bist Du für Schwiegis nicht Unterhaltspflichtig. Im Übrigen sollen sie froh sein wenn beide 345 Euro kriegen, denn nochmalerweise bekommt das nur der Haushaltsvorstand und der zweite bekommt etwa 240 Euro.

LG
Heike
 
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