Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Rebecca

Pfiffikus
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Ich fand die Situation von vornherein schei*e, nicht nur jetzt wo es um's Geld geht. Dass die nicht von Anfang an in eine eigene Wohnung gezogen sind ... ich könnte echt :bruddel:

Na ja, kann man nichts machen.

Liebe Grüße

Rebecca
 

Kathi

Dino
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Krümel hat gesagt.:
Anders sähe die Sache aus, wenn sie sich eine eigene kleine Wohnung nehmen würden. Da würde ihnen dann die Miete bezahlt werden (und ich hätte meine Ruhe). Wobei unterm Strich würden sie dann auch nicht mehr zum Leben erhalten, oder?

Mehr hätten sie dann auch nicht, da das Amt den Wohnungszuschuss direkt an den Vermieter zahlt, soweit ich informiert bin.

Gute Besserung an deinen Kleinen.

:winke:
 

janniksmamie

Gehört zum Inventar
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Rebecca, da wir uns gerade überschnitten haben, schau Dir bitte nochmal meinen vorherigen Beitrag an.

LG
Heike
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

janniksmamie hat gesagt.:
Also, soviel ich weiß werden als Bedarfsgemeinschaften nur Eheähnliche Gemeinschaften gezählt. D.H. solange ihr eine WG habt zählt Dein Einkommen nicht. Und vorm Sozialgesetz bist Du für Schwiegis nicht Unterhaltspflichtig. Im Übrigen sollen sie froh sein wenn beide 345 Euro kriegen, denn nochmalerweise bekommt das nur der Haushaltsvorstand und der zweite bekommt etwa 240 Euro.

LG
Heike
Na DAS wäre doch mal was.
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Hm, da bin ich mir nicht so sicher. Ich mache gerade ein Seminar von der ARGE, und da ist eine Teilnehmerin, die wohnt in einer WG. Und da werden alle Einkünfte in einen Pott geschmissen.

Haben deine Schwiegereltern irgendwelche Einkünfte? Sprich Rente, oder so?

LG
Claudia
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Claudia Heinen hat gesagt.:
Hm, da bin ich mir nicht so sicher. Ich mache gerade ein Seminar von der ARGE, und da ist eine Teilnehmerin, die wohnt in einer WG. Und da werden alle Einkünfte in einen Pott geschmissen.

Haben deine Schwiegereltern irgendwelche Einkünfte? Sprich Rente, oder so?

LG
Claudia
Nein, nichts. Mein SchwieVa hat bis jetzt etwas über 1000 € vom Arbeitsamt bekommen und soll das ab Oktober eben nicht mehr kriegen. Das meine Schwiegereltern auch noch andere Zahlungsverpflichtungen haben, interessiert ja die ArGe nicht.

Soweit ich das weiß, steht mein SchwieVa noch in einem "Arbeitsverhältnis" (er wurde weder gekündigt, noch hat er selbst gekündigt wegen Prämie und Rente). Er kann die Arbeit in der Firma aber nicht mehr ausüben, hat auch einen Behindertenausweis mit 50%. Zuerst hat er sein "Gehalt" von der KK bekommen, dann vom Arbeitsamt.

Er musste schon mehrere Gutachten machen lassen, wo Ärzte feststellen sollten, ob er arbeitsfähig ist. Bisher kam immer dabei raus, dass er eine Arbeit ausüben kann wo er nicht länger als 2-3 Stunden stehen oder sitzen muss oder schwere Arbeiten verrichten muss. Es darf dort nicht zu feucht sein etc.

Rennte haben beide noch nicht. Mein SchwieVa muss noch zwei Jahre warten, sagt er, bis er die beantragen kann (er wird im Januar 58).

Liebe Grüße

Rebecca
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Echt schwierig. hmmm.

Ich habe in diesem Seminar feststellen müssen, dass seeeehr viel von dem Bearbeiter abhängt. Damit steht und fällt quasi dein Anspruch.

Auf der Seite www.lilienkelch.de ist ein Online Rechner für ALG 2. Gib doch mal spasseshalber eure Zahlen ein. Mal schauen was der so rauswirft.

LG
Claudia
 

Jenni

Gehört zum Inventar
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Nur kurz zum Thema Bedarfsgemeinschaft:

Lebt ein ALG II-Empfänger in einer Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten und/ oder Verschwägerten, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die anderen Haushaltsmitglieder den Arbeitslosengeld II-Antragssteller unterstützen.

(kopiert von der oben von mir verlinkten Seite)
 
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