Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

janniksmamie

Gehört zum Inventar
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Jenni hat gesagt.:
Nur kurz zum Thema Bedarfsgemeinschaft:

Lebt ein ALG II-Empfänger in einer Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten und/ oder Verschwägerten, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die anderen Haushaltsmitglieder den Arbeitslosengeld II-Antragssteller unterstützen.

(kopiert von der oben von mir verlinkten Seite)

boah, das wär ja krass!!! aber es scheint mir tatsächlich so zu sein das es vom Bearbeiter abhängt.

Rebecca, die lilienkelchseite ist eine gute Sache, da kannst Du Dir auch ausrechnen lassen ob Dir (falls Du Unterhaltspflichtig bist) vielleicht Wohngeld o.ä. zusteht.

LG
Heike
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

janniksmamie hat gesagt.:
Rebecca, die lilienkelchseite ist eine gute Sache, da kannst Du Dir auch ausrechnen lassen ob Dir (falls Du Unterhaltspflichtig bist) vielleicht Wohngeld o.ä. zusteht.

LG
Heike
Liebe Heike,

es geht ja nicht um das ALG II für MICH, sondern für meine Schwiegereltern, die seit November 2005 mit mir in einer Wohnung leben.

Ich bin ja NICHT alleinerziehend, mein Mann und sind ja glücklich verheiratet. Er lebt und arbeitet allerdings seit Ende Mai 2006 in Italien und ich werde mit den Kinder voraussichtlich im April 2007 nachkommen.

Ich habe mir schon mal überlegt Ansprüche für Alleinerziehende geltend zu machen, aber das wäre ja nicht richtig. Außerdem weiß ich nicht, ob sie ihm dann noch was wollen.

Liebe Grüße

Rebecca
 

Ines und Jannick

Gehört zum Inventar
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Krümel hat gesagt.:
Ich habe mir schon mal überlegt Ansprüche für Alleinerziehende geltend zu machen, aber das wäre ja nicht richtig. Außerdem weiß ich nicht, ob sie ihm dann noch was wollen.

:winke: Rebecca,

du bist nicht alleinerziehend.
Wenn du das angeben würdest, müsste dein Mann Unterhalt für beide Kinder bezahlen und das würde dann wieder bei ALG2 abgezogen werden.

Zu deinen Schwiegis kann ich dir leider nix sagen.

LG, Ines
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Ines und Jannick hat gesagt.:
:winke: Rebecca,

du bist nicht alleinerziehend.
Wenn du das angeben würdest, müsste dein Mann Unterhalt für beide Kinder bezahlen und das würde dann wieder bei ALG2 abgezogen werden.

Zu deinen Schwiegis kann ich dir leider nix sagen.

LG, Ines
Aber ICH bekomme ja kein ALG II. Ich arbeite ja ganz normal. Es ging nur darum, ob meine Schw.eltern nun vielleicht nichts mehr bekommen, weil sie bei mir wohnen und ich ein Einkommen habe oder ob ich als Schw.tochter gar nicht dazu zähle.

Ich hatte für das Amt schon mal ein Schreiben erstellt, dass meine Schw.eltern seit 11/2005 bei mir wohnen und wir uns im beiderseitigen Einvernehmen darauf geeinigt haben, dass sie sich an der Miete beteiligen. Ich habe dann auch aufgelistet, was sie zahlen und wie es sich zusammensetzt.

Ich weiß nicht, ob sie die Papiere schon abgegeben haben und was da noch kommt. Bisher musste ich auf jeden Fall keine Angaben über mein Einkommen machen.

Bzgl. alleinerziehend:
War ja auch nur so ein Gedanke in der Not, den ich gleich wieder verworfen hatte. Mir wurde schon mal aus dem Bekanntenkreis gesagt, ich könne ja sagen, ich sei alleinerziehend und mein Mann hätte sich ins Ausland abgesetzt, aber ich denke mal, dass sie auch wenn er im Ausland ist, Unterhalt fordern können.

Liebe Grüße

Rebecca
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Wer weiß Bescheid? (ALG II der Schwiegis)

Ines und Jannick hat gesagt.:
Achso, das wusste ich nicht.
Dann nehme ich alles zurück.

LG, INes
Darum geht es ja die ganze Zeit, dachte das würde im 1. Beitrag deutlich, dass es nicht um mich geht, sondern um das ALG II von meinen Schw.eltern.

Macht ja nüx.

Liebe Grüße

Rebecca
 
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