NeverTouchARunningSystem
Familienmitglied
Hallo,
vor acht Jahren hatte mir mal jemand gesagt, wenn man nicht zur Wahl geht, dann wird die Stimme der Mehrheit zugerechnet. Demnach sei und ist es wichtig, zur Wahl zu gehen. Wenn man schon nicht wählen möchte, kann man zumindest dafür Sorge tragen, dass die eigene Wahlstimme enthalten wird. Die Enthaltung würde gehen. Und wie ist das Prozedere dann??? Über den Wahlbrief war ich zu dem Schluss gekommen, dass man seine Stimmabgabe ungültig macht. Nur wie es dann bei der Anrechnung ist im Bezug auf die Mehrheit, würde ich auch gerne mal wissen. Und wie es bei den ultramodernen Wahlgeräten geht, würde ich noch eher wissen wollen.
Bundestag und Bundesrat hat die Möglichkeit der Enthaltung, nur wie sieht es beim Bürger aus??? Ich denke, dass Recht auf Enthaltung hat man, nur wie geht es???
LG,
Claudia
vor acht Jahren hatte mir mal jemand gesagt, wenn man nicht zur Wahl geht, dann wird die Stimme der Mehrheit zugerechnet. Demnach sei und ist es wichtig, zur Wahl zu gehen. Wenn man schon nicht wählen möchte, kann man zumindest dafür Sorge tragen, dass die eigene Wahlstimme enthalten wird. Die Enthaltung würde gehen. Und wie ist das Prozedere dann??? Über den Wahlbrief war ich zu dem Schluss gekommen, dass man seine Stimmabgabe ungültig macht. Nur wie es dann bei der Anrechnung ist im Bezug auf die Mehrheit, würde ich auch gerne mal wissen. Und wie es bei den ultramodernen Wahlgeräten geht, würde ich noch eher wissen wollen.
Bundestag und Bundesrat hat die Möglichkeit der Enthaltung, nur wie sieht es beim Bürger aus??? Ich denke, dass Recht auf Enthaltung hat man, nur wie geht es???
LG,
Claudia