AW: Verwaltungsgebühren bei Knöllchen etc
Bis unter 40 Euro ist es eine Verwarnung und damit nur ein Verwarnungsgeld, ab 40 euro (früher 75 DM) gilt es als Bußgeld und es gibt Pünktchen. Beim Bußgeld bekommst du einen Bußgeldbescheid, deswegen darf das auch nicht bar kassiert werden. Gegen die Verwaltungsgebühr hast du keine Chance, siehe hier
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__107.html . Wenn du Pech hast, darfst du auch noch das Porto bezahlen.
Mir gings mal vor ein paar Jahren so: 21 km/h zu schnell gefahren :oops: , 80 DM Bußgeld + 1 Pünktchen, dazu noch 25 DM Gebühr + 11 DM Porto, also fat noch mal 50 % des Bußgeldes drauf. (14 Tage später war übrigens die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben)
Trags mit Fassung und bezahle, du hast nur geringe Chancen, um die Gebühr drumherum zu kommen.