Verwaltungsgebühren bei Knöllchen etc

Ignatia

die mit dem Efeu tanzt
AW: Verwaltungsgebühren bei Knöllchen etc

ja aber du hast ja dann keinen punkt bekommen oder
ich schon :(

Sandra
 

Kathi

Dino
AW: Verwaltungsgebühren bei Knöllchen etc

Bis unter 40 Euro ist es eine Verwarnung und damit nur ein Verwarnungsgeld, ab 40 euro (früher 75 DM) gilt es als Bußgeld und es gibt Pünktchen. Beim Bußgeld bekommst du einen Bußgeldbescheid, deswegen darf das auch nicht bar kassiert werden. Gegen die Verwaltungsgebühr hast du keine Chance, siehe hier http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__107.html . Wenn du Pech hast, darfst du auch noch das Porto bezahlen.

Mir gings mal vor ein paar Jahren so: 21 km/h zu schnell gefahren :oops: , 80 DM Bußgeld + 1 Pünktchen, dazu noch 25 DM Gebühr + 11 DM Porto, also fat noch mal 50 % des Bußgeldes drauf. (14 Tage später war übrigens die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben)

Trags mit Fassung und bezahle, du hast nur geringe Chancen, um die Gebühr drumherum zu kommen.
 

Su

Das Luder
AW: Verwaltungsgebühren bei Knöllchen etc

Bar in die Tasche der grünen Herren, oder was :hahaha: ?

:weghier:

Du, da hatten wir echt Glück, Markus war am Steuer und hatte nicht mal einen Führerschein oder ausweis dabei, als er zum zahlen ausgestiegen ist, hab ich mich mit den Worten "mit Dir am Steuer ist mir das zu teuer" hinters lenkrad geworfen, was die Polizei sehr lustig fand:hahaha: wobei wir eh tauschen mußten weil er bei der S-Bahn raus mußte.......
 
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