Frau Anschela
OmmaNuckHasiAnschela
AW: Tipp für alle, die ihre Lebensversicherungen vor Ablauf gekündigt haben
Conny, der Brief ist veraltet
Zwischenzeitlich haben die Gerichte beschlossen, dass Verjährung nicht droht für die Altverträge. Die Verjährungsfrist beginnt erst zu Laufen mit dem Tag, wo das BGH Urteil gefällt wurde.
Rebecca, es ist egal wann du den Vertrag gekündigt hast. Wichtig ist, dass der Vertrag vor Mitte 2001 abgeschlossen wurde. Danach haben die Versicherer ihre Bedingungen geändert. Die wurden vom BGH nicht moniert. Auch vermögenswirksame Leistungen sind ausgeschlossen.
Alles andere kostet euch einen Brief und ein paar Cent Porto. Die müssen das ausrechnen. Im Zweifelsfall bekommt ihr einen Brief: Ihr bekommt nichts, weil (ist mir bei meiner anderen LV passiert) oder eben einen Brief. HURRA: ;-)
LIebe Grüße
Angela
Conny, der Brief ist veraltet
Rebecca, es ist egal wann du den Vertrag gekündigt hast. Wichtig ist, dass der Vertrag vor Mitte 2001 abgeschlossen wurde. Danach haben die Versicherer ihre Bedingungen geändert. Die wurden vom BGH nicht moniert. Auch vermögenswirksame Leistungen sind ausgeschlossen.
Alles andere kostet euch einen Brief und ein paar Cent Porto. Die müssen das ausrechnen. Im Zweifelsfall bekommt ihr einen Brief: Ihr bekommt nichts, weil (ist mir bei meiner anderen LV passiert) oder eben einen Brief. HURRA: ;-)
LIebe Grüße
Angela