Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Nicht mehr als ein Handstrauß
Gerade Frühjahrsblüher wie die Weidenkätzchen sind wichtige Nahrungsgrundlage für Bienen und andere Insekten und bleiben besser am Strauch. Die Entnahme von so genanntem Schmuckreisig ist deshalb in fast allen Bundesländern verboten. Das gilt besonders für „Pflanzen, die Kätzchen tragen“ (Hessisches Naturschutzgesetz), neben Weiden also auch für Erlen oder Hasel.
Rücksichtnahme in der Natur schließt jedoch nicht aus, dass man an einem blühenden Wegrand einen kleinen Wildblumenstrauß aus bekannten und häufig vorkommenden Arten pflückt, um sich oder Eltern, Freunden und Bekannten eine Freude zu bereiten. Erlaubtes Maß ist ein Handstrauß, das ist so viel, „wie man in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen kann“.
Die Weidenkätzchen sollte man den Bienen und Schmetterlingen überlassen.
/id/1.gif /id/1.gif
Quelle: hier