*schnief* - kennt sich jemand im mietrecht aus?

Conny

Mrs. Snape
Oh das wär ja himmlisch von dir Corinna ! Und das, obwohl du selber eigentlich gar keine Zeit hättest :bussi:

Ich schick dir was per PN ok?!!

Dicken Knutscher,
Conny
 
E

elke69

Hallo,

ich würde mir an Stelle Deiner Eltern einen guten Anwalt suchen, ich halte es für gar nicht so unmöglich, dass die Stadt gar nicht so einfach kündigen kann, es gibt da so ein paar Gerichtsurteile, die sehr hohe Ansprüche an den Vermieter stellen (es geht ja um die fehlende wirtschaftliche Verwertbarkeit und die Hürden sind recht hoch).

Von daher würde MIR die Auskunft nur vom Mieterbund nicht reichen.

Alles Gute für Deine Eltern und liebe Grüße, Elke
 

Pilot

Bruchpilot
Guten Abend,

unter http://bundesrecht.juris.de kann man sich von fast allen Gesetzen den Gesetzestext ansehen. Mietrecht ist weitgehend im BGB geregelt, es gibt dort in
BGB § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters

(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
...
3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer
angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und
dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine
anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt
außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er
die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach
Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum
veräußern will.

Das ist sicher der Passus, auf den sich die Stadt berufen wird.

Zur Frist:
BGB § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Zu den Rechten des Mieters steht dort noch:

(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.

(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.

(:relievedface: Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind.

Mehr habe ich da nicht gefunden - insbesondere nichts ueber geaenderte Fristen.

Ich wuerd aber auch einen Anwalt aufsuchen.

Liebe Gruesse,
Ingo
 
B

Beate

Außer selbst kaufen geht da wohl auf Dauer nichts. Wenn Deine Eltern keinen Kredit bekommen, könntet Ihr bürgen?

Ansonsten lässt sich der Auszug sicherlich mit Anwalt und Gericht verzögern, mehr aber auch nicht - und das kostet eine Menge Nerven und Geld. :cry:

Liebe Grüße und :tröst:
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
Ach herrjeh, was für ätzende Nachrichten :ochne: Das Haus in dem deine Eltern wohnen hat soooo viel Charme :herz: , ich fänds wirklich schade wenn es der Abrissbirne zum Opfer fallen würde. Und ich verstehe wie dir zumute ist - zumindest Ansatzweise. Wir haben am Wochenende das Haus meiner Mutter geräumt und obwohl ich da nur wenige Jahre gewohnt habe ich nen Kloß im Hals bei den Gedanken daran wieviel unsere Familie darin erlebt hat :-?

Ich hoffe ihr könnt noch was Positives erreichen, aber leider kann ich dir nicht wirklich mit hilfreichen Tips dienen.

Manchmal ist es echt zum davonlaufen :-(

Liebe Grüsse,

Stephanie
 

Italia

süße Fee
Das tut mir echt leid Conny !!!!
Das Haus wo mein Opa gewohnt hat wurde auch verkauft uns somit musste meine Tante auch raus sie konnte die Summe von 500.000€ nicht aufbringen um es zu Kaufen :-?
Dort haben wir unsere Nonna immer gesehen,es hat sich im dem Haus so viel ereignet ...ich weiß wie das ist :-?
Jetzt gehen wir immer vorbei und gucken dort isdt jetzt ein Brautladen und Atiquitätenladen draus geworden...
Naja wenigstens ist es nicht abgerissen....

Drücke die Daumen das es villeicht noch anders kommt..
 
G

gretel

:-? ach conny. das tut mir so leid. das muss ja ganz schlimm sein. für deine eltern ist es das zu hause. :-(


ich befürchte, sie werden sich einigen MÜSSEN. :-? zeitlich sicher rausschieben möglich. aber da wird jeder tag auch schmerz bedeuten. ein langer abschied. wenigstens könnt ihr so in ruhe sichten (die alten sachen und entspr. and. wohnmöglichkeiten).
so eine perle noch mal zu finden, dürfte aber sicher schwer werden. *schnief*
 

Conny

Mrs. Snape
Ich danke euch für eure Antworten.

Wir werden auf alle Fälle nen Anwalt zu rate ziehen.

Das schlimme ist, dass mein Vater dazu überhaupt keinen Nerv hat. "Es hilft ja eh nix". Klar, raus müssen sie - früher oder später - aber man muß doch das Beste draus machen können und das heißt auch für mich, dass man sich nicht alles erzählen lassen muß bzw. glauben muß, was die Stadt behauptet. Ich möcht sie einfach nicht über den Tisch ziehen lassen.

Aber ich nehm das schon in die Hand, wär ja nicht das erste Mal *G*.

LG Conny
 
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