Frau Anschela
OmmaNuckHasiAnschela
AW: Schadenfreiheitsklasse
Ach so: Vor ein paar Jahren haben viele Versicherungen Beiträge erhöht, weil die Haftpflichtdeckungssummen erhöht wurden von 50 Mio. auf 100 Mio. - dann besteht auch kein außerordentliches Kündigungsrecht.
 
Nur bei Beitragsanpassungen mit gleichbleibendem Versicherungsschutz.
 
Wie geschrieben, der Hinweis auf das Kündigungsrecht steht aber auch in den entsprechenden Erhöhungsschreiben drin.
 

Angela
				
			Ach so: Vor ein paar Jahren haben viele Versicherungen Beiträge erhöht, weil die Haftpflichtdeckungssummen erhöht wurden von 50 Mio. auf 100 Mio. - dann besteht auch kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Nur bei Beitragsanpassungen mit gleichbleibendem Versicherungsschutz.
Wie geschrieben, der Hinweis auf das Kündigungsrecht steht aber auch in den entsprechenden Erhöhungsschreiben drin.

Angela
	
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 Na ja, manche Gesellschaften machen es sich leicht und verweisen nur auf § Itzepitz aus den AKB :-D