Kathi
Dino
Conny hat gesagt.:Was mich aber noch interessiert, vielleicht weiß das von euch jemand. Was bedeutet der Zusatz (plus 0,9 % gesetzlichen Arbeitnehmer-Sonderbeitrag)??? :???: Haben wir das schon immer bezahlt?
Conny, das ist neu seit 1. Juli. Diesen Betriag bezahlt nur der der Versicherte und nicht der Arbeitgeber und er wird für Zahnersatz verwendet.
Ab dem 1. Januar 2005 hat sich die Zuschussregelung für Krankenkassen geändert. Die altbekannte prozentuale Bezuschussung wurde dabei durch das „befundbezogene Festzuschuss-System“ abgelöst.
Mit diesen Festzuschüssen zahlt die Krankenkasse einen festgelegten, klar kalkulierbaren Betrag für medizinisch notwendige Versorgungen mit Zahnersatz und Zahnkronen. Die Zuschusshöhe richtet sich dabei nach dem konkreten Befund (z.B. ein fehlender Zahn im Oberkiefer). Bei gleichem Befund erhalten so alle Versicherten einen identischen Geldzuschuss.
Hinweis: Der Gesetzgeber hat zum 1. Juli 2005 alle gesetzlich Versicherten verpflichtet, den Zahnersatz über einen Sonderbeitrag (0,9% vom Bruttoarbeitsentgelt – jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze) alleine zu finanzieren.
Die Bonusregelungen
Die neuen Festzuschüsse decken wie bisher durchschnittlich mindestens 50% der Kosten für die Regelversorgung. Und wie bisher erhält der Versicherte bei regelmäßiger Vorsorge (1x jährlich zum Zahnarzt) einen Bonus, der zum Zuschuss hinzugerechnet wird: Der Festzuschuss erhöht sich nach fünf Jahren Vorsorge um 20% und nach 10 Jahren um 30%.
Die Härtefälle
Versicherte mit besonders niedrigem Einkommen erhalten einen doppelten Festzuschuss. Der Grenzwert für diese niedrigen Einkommen wird jährlich neu festgelegt. Auch Normalverdiener können durch die „gleitende Härtefallregelung“ eventuell mehr als den einfachen Zuschuss erhalten. Ob dies möglich ist und wie hoch der Zuschuss ausfällt, muss jedoch individuell und für jeden neuen Heil- und Kostenplan festgestellt werden.