Dannie und die 4 Zwerge
Streber
Huhu,
hat jemand von euch Ahnung (vllt. selbst RA oder RA-Fachangestellte)?
Folgendes Problem:
Wir haben unseren Gebrauchtwagen (6 Jahre alter Golf, 6300 €) an privat weiterverkauft und haben jetzt richtig Ärger. Der Käufer ist nach dem Kauf mit dem Wagen in eine Werkstatt gefahren und hat jetzt 2300 € Werkstattrechnung. Er will das Auto nicht mehr, es uns zurückbringen (dann hat es 1000 km mehr auf dem Tacho), will sein Geld komplett zurück und dass wir die Werkstattrechnung zahlen:ochne:. Er fährt immer noch auf unseren Nummernschildern, d.h. rechtlich sind wir noch haftender Eigentümer...
Laut Vertrag (wir haben den fertigen von mobile.de genutzt) sollte er den Wagen innerhalb einer Woche ummelden. Das ist nicht geschehen.
Laut Vertrag ist folgende Gewährleistungsklausel drin:
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Der Käufer behauptet nun, wir hätten von all den Mängeln bereits vorher gewusst, was aber nicht der Fall ist. Im Vertrag reingeschrieben hatten wir, dass die Klimaanlage defekt ist. Das hat der Verkäufer also gewusst. Jetzt findet er es unverschämt teuer, diese reparieren zu lassen (900 €). Ich meine aber, dass wir aus der Nummer raus sind. Der Käufer wusste es ja, dass die Klimaanlage defekt ist.
Die anderen Punkte sind Kupplung (die ist ihm auf der Rückfahrt aufgefallen, bei der Probefahrt war alles okay). Bei uns war die Kupplung noch in Ordnung. Um des lieben Friedens Willen haben wir gesagt, wir bezahlen bis zu 1000 € für die Kupplung, weil es uns schon leid tat, dass ihm die schon auf der Fahrt nach Hause auffiel (ich bin 24 Stunden vorher noch gefahren und hatte keine Probleme!). Das fand er auch zunächst gut. Als er den Wagen wieder abholte (VW Vertragswerkstatt, die hatten den Wagen voll auf den Kopf gestellt), ist er nur einige km weit gekommen, plötzlich vibrierte das Auto. Er zurück in die Werkstatt: Resultat - kaputte Einspritzdüse...
....(Warum fiel das nicht vorher auf???). Nun hat er die Schnauze voll, wir sollen wie oben beschrieben alles bezahlen und den Vertrag rückgängig machen...
Sein Anwalt rief schon an, der Käufer "würde mit dem Wagen emotional ncht mehr glücklich werden"
Wir haben kein Rechtschutz, d.h. ich will eigentlich keinen Anwalt, deshalb frage ich hier.
Nochmal zusammengefasst: Es geht um die Klimaanlage (900 €), Einspritzdüse (400 €) und Kupplung (1000 € ). Kupplung würden wir FREIWILLIG zahlen, Klima war bekannt kaputt und Einspritzdüse kam ja erst viel später hinzu...
Weiss jemand, was wir tun können??? Bzw. wie die Rechtslage ist?
Danke!
hat jemand von euch Ahnung (vllt. selbst RA oder RA-Fachangestellte)?
Folgendes Problem:
Wir haben unseren Gebrauchtwagen (6 Jahre alter Golf, 6300 €) an privat weiterverkauft und haben jetzt richtig Ärger. Der Käufer ist nach dem Kauf mit dem Wagen in eine Werkstatt gefahren und hat jetzt 2300 € Werkstattrechnung. Er will das Auto nicht mehr, es uns zurückbringen (dann hat es 1000 km mehr auf dem Tacho), will sein Geld komplett zurück und dass wir die Werkstattrechnung zahlen:ochne:. Er fährt immer noch auf unseren Nummernschildern, d.h. rechtlich sind wir noch haftender Eigentümer...
Laut Vertrag (wir haben den fertigen von mobile.de genutzt) sollte er den Wagen innerhalb einer Woche ummelden. Das ist nicht geschehen.
Laut Vertrag ist folgende Gewährleistungsklausel drin:
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Der Käufer behauptet nun, wir hätten von all den Mängeln bereits vorher gewusst, was aber nicht der Fall ist. Im Vertrag reingeschrieben hatten wir, dass die Klimaanlage defekt ist. Das hat der Verkäufer also gewusst. Jetzt findet er es unverschämt teuer, diese reparieren zu lassen (900 €). Ich meine aber, dass wir aus der Nummer raus sind. Der Käufer wusste es ja, dass die Klimaanlage defekt ist.
Die anderen Punkte sind Kupplung (die ist ihm auf der Rückfahrt aufgefallen, bei der Probefahrt war alles okay). Bei uns war die Kupplung noch in Ordnung. Um des lieben Friedens Willen haben wir gesagt, wir bezahlen bis zu 1000 € für die Kupplung, weil es uns schon leid tat, dass ihm die schon auf der Fahrt nach Hause auffiel (ich bin 24 Stunden vorher noch gefahren und hatte keine Probleme!). Das fand er auch zunächst gut. Als er den Wagen wieder abholte (VW Vertragswerkstatt, die hatten den Wagen voll auf den Kopf gestellt), ist er nur einige km weit gekommen, plötzlich vibrierte das Auto. Er zurück in die Werkstatt: Resultat - kaputte Einspritzdüse...
Sein Anwalt rief schon an, der Käufer "würde mit dem Wagen emotional ncht mehr glücklich werden"

Wir haben kein Rechtschutz, d.h. ich will eigentlich keinen Anwalt, deshalb frage ich hier.
Nochmal zusammengefasst: Es geht um die Klimaanlage (900 €), Einspritzdüse (400 €) und Kupplung (1000 € ). Kupplung würden wir FREIWILLIG zahlen, Klima war bekannt kaputt und Einspritzdüse kam ja erst viel später hinzu...
Weiss jemand, was wir tun können??? Bzw. wie die Rechtslage ist?
Danke!
