Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

Vivi+Niklas

Löwenmama
AW: Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

ER ist doch seiner Pflicht des Ummeldens nicht nachgekommen! Ich hoffe doch, dass der Vertrag unterschrieben ist und ein Datum trägt?

Ansonsten ist es genau so wie Noreia schreibt! Das Fahrzeug wird gekauft wie gesehen bzw wie Probegefahren. Nichtmal die Kupplung müsst ihr zahlen, das ist einfach Pech seinerseits!

Nehmt euch einen Anwalt, selbst wenn es vor Gericht geht werdet IHR da nicht verlieren!
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

Was die anderen sagen. OT: es macht mich immer öfter meinen Kopf schütteln. Das ist jetzt der zweite Fall, bei dem ich sagen würde, klarer Fall von falsch verstandenem Entgegenkommen. Mir scheint, die Kupplung war so ein Testballon, da habt ihr euch drauf eingelassen, und jetzt wird ausprobiert, wie weit man gehen kann.
Zudem - wenn der Anwalt wirklich handfeste Gründe hätte, diesen Kaufvertrag anzufechten, müsste er sich nicht so schwammig auf "emotional nicht glücklich werden" zurückziehen.
*Ich* würde einen Brief schreiben mit kurzem Hinweis auf Privatkauf - gekauft wie gesehen - fertig. Zudem würde ich zum Amt gehen und schauen, wie ich das Auto abgemeldet bekomme, ausserdem die Versicherung kündigen. Das kann man in diesem Brief ja auch kurz erwähnen.

Nee, Leute gibt's...

Salat
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

Ich würde es auch drauf ankommen lassen ;-). Wir haben in der Arbeit (beim RA) schon öfter den Fall gehabt und da war der Verkäufer sogar Händler, und selbst da hatte der Käufer keinen Erfolg mit seiner Mängelrüge.

Ich würde an eurer Stelle nicht einmal die Kupplung bezahlen. Solche Dinge passieren nun mal leider. Eben ist noch alles i.O. und du fährst paar Kilometer, da kann was kaputt gehen. Einzig und allein würde ich schauen, dass das Auto umgemeldet bzw. abgemeldet wird. Ansonsten: Aussitzen und abwarten, was da kommt.
 

Vinny

Gehört zum Inventar
AW: Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

Dannie, so einen Fall hatten wir auch. Dank Rechtsschutz sind wir zum Anwalt. Der Käufer zieht jetzt vor Gericht und will fast das Doppelte des Kaufpreises haben. Inkl. Ausfallgeld (als Rentner). Wäre jetzt zu viel, alles zu schreiben.
Ich hab meiner Kfz-Versicherung Bescheid gegeben, dass der Käufer das Fahrzeug noch nicht umgemeldet hat. Diese muss dann gegen ihn Anzeige erstatten. Das es so läuft, habe ich bei meinem 3. Anruf bei der Zulassungsstelle erfahren.

Lasst Euch auf gar nichts ein!
Viel Glück!
 

Claudia

glücklich :-)
Rein rechtlich, gekauft wie gesehen und wenn das Auto nach Verkauf- ob umgemeldet oder nicht - nach 10 m auseinander fällt, sein Pech. Ihr habt nix arglistig verschwiegen oder so, er kann euch gar nix.

Hatten wir auch, unser Auto verkauft, er wollte nicht mal Probe fahren und kam nach ner Woche an die Kupplung sei durch und wollte 1000 € für die Reparatur , ich hab ihn auf die Klausel im Vertrag hingewiesen und nix mehr gehört.

Dass er noch nicht umgemeldet hat ist unerheblich, ihr habt einen gültigen Kaufvertrag, er war in der Pflicht umzumelden. Ich würde bei der Zulassung mal anrufen sicherheitshalber und evtl ne Kopie vom Kaufvertrag vorlegen, ebenso bei eurer Versicherung. Letztere habt ihr dich sicher schon gekündigt.

:winke:
 

Lucie

Digitaler Dinosaurier
AW: Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

vielleicht könnt ihr in den ADAC eintreten und von denen eine kostenlose Rechtsberatung am Telefon erhalten? eine Erstberatung ist bei denen immer laut Vertrag drin.
Und ansonsten würde ich zu allererst mal drauf bestehen dass das Fahrzeug umgemeldet wird. Das geht ja gar nicht. Und ich würde bei der Zulassungsstelle anrufen und denen den Sachverhalt schildern und eine Kopie des Kaufvertrages zukommen lassen in dem steht dass sich der Käufer zur Ummeldung verpflichtet hat.
Dann würde ich bei der Polizei anrufen und mal ganz unschuldig nachfragen wie das aussieht wenn die jetzt mit dem Fahrzeug welches sie illegalerweise nicht ummelden einen Unfall bauen... letztendlich nur damit ihr ggf. nachweisen könnt dass ihr nicht untätig wart.

je nachdem was ein Anwalt sagen würde würde ich auch vor Gericht gehen. Ich ließe mich nicht erpressen. Das Fahrzeug ist sechs Jahre alt, da ist doch klar dass ich mit Schäden rechnen muß. Wer so ein Risiko nicht eingehen möchte muß halt beim Händler einen Gebrauchtwagen kaufen mit Garantie. Wer das nicht macht hat halt Pech gehabt...
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

Mal so OT weil der Titel "Rechtsberatung gewünscht" heißt - ich glaube, Juristen dürfen das gar nicht ohne "Mandat", also Auftrag. ;)

Also: Zulassung/Versicherung anrufen und in Kenntnis setzen, soweit ich weiß, haftet nämlich sonst ihr als Halter des Fahrzeugs.
Und wenn dann noch vllt. nur die Ehegatten als Fahrer eingetragen sind, könnte noch was auf euch zukommen wegen Versicherungsbetruges.

Salat
 
AW: Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

Ihr Lieben,
danke erstmal für eure vielen Antworten:)! Wir haben inzwischen ein "nettes" Schreiben vom Anwalt des Käufers erhalten. Er will den Wagen nicht mehr, d.h. er will sein Geld voll zurück haben und 1000 € Schadenersatz...:piebts:...ich habe ihm ein 5 Seiten langes Schreiben geschickt und jetzt werden wir mal sehen, was dabei rumkommt...mein Mann hat den Wagen inzwischne ggü. der Zulassungsstelle amtlich stillegen lassen bzw. der Käufer wird schriftlich aufgefordert, es endlich umzumelden oder stillzulegen. Versicherung weiß auch schon Bescheid, damit wir zumindestens da aus der Haftung raus sind...echt blöde gelaufen, da will man nett sein, und dann so ein Mist...:bruddel:
ich halte euch auf dem Laufenden...
 
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