Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

Huhu,

hat jemand von euch Ahnung (vllt. selbst RA oder RA-Fachangestellte)?
Folgendes Problem:
Wir haben unseren Gebrauchtwagen (6 Jahre alter Golf, 6300 €) an privat weiterverkauft und haben jetzt richtig Ärger. Der Käufer ist nach dem Kauf mit dem Wagen in eine Werkstatt gefahren und hat jetzt 2300 € Werkstattrechnung. Er will das Auto nicht mehr, es uns zurückbringen (dann hat es 1000 km mehr auf dem Tacho), will sein Geld komplett zurück und dass wir die Werkstattrechnung zahlen:ochne:. Er fährt immer noch auf unseren Nummernschildern, d.h. rechtlich sind wir noch haftender Eigentümer...:(
Laut Vertrag (wir haben den fertigen von mobile.de genutzt) sollte er den Wagen innerhalb einer Woche ummelden. Das ist nicht geschehen.

Laut Vertrag ist folgende Gewährleistungsklausel drin:
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Der Käufer behauptet nun, wir hätten von all den Mängeln bereits vorher gewusst, was aber nicht der Fall ist. Im Vertrag reingeschrieben hatten wir, dass die Klimaanlage defekt ist. Das hat der Verkäufer also gewusst. Jetzt findet er es unverschämt teuer, diese reparieren zu lassen (900 €). Ich meine aber, dass wir aus der Nummer raus sind. Der Käufer wusste es ja, dass die Klimaanlage defekt ist.
Die anderen Punkte sind Kupplung (die ist ihm auf der Rückfahrt aufgefallen, bei der Probefahrt war alles okay). Bei uns war die Kupplung noch in Ordnung. Um des lieben Friedens Willen haben wir gesagt, wir bezahlen bis zu 1000 € für die Kupplung, weil es uns schon leid tat, dass ihm die schon auf der Fahrt nach Hause auffiel (ich bin 24 Stunden vorher noch gefahren und hatte keine Probleme!). Das fand er auch zunächst gut. Als er den Wagen wieder abholte (VW Vertragswerkstatt, die hatten den Wagen voll auf den Kopf gestellt), ist er nur einige km weit gekommen, plötzlich vibrierte das Auto. Er zurück in die Werkstatt: Resultat - kaputte Einspritzdüse...:(....(Warum fiel das nicht vorher auf???). Nun hat er die Schnauze voll, wir sollen wie oben beschrieben alles bezahlen und den Vertrag rückgängig machen...
Sein Anwalt rief schon an, der Käufer "würde mit dem Wagen emotional ncht mehr glücklich werden" :umfall:
Wir haben kein Rechtschutz, d.h. ich will eigentlich keinen Anwalt, deshalb frage ich hier.
Nochmal zusammengefasst: Es geht um die Klimaanlage (900 €), Einspritzdüse (400 €) und Kupplung (1000 € ). Kupplung würden wir FREIWILLIG zahlen, Klima war bekannt kaputt und Einspritzdüse kam ja erst viel später hinzu...
Weiss jemand, was wir tun können??? Bzw. wie die Rechtslage ist?

Danke!:winke:
 

teriessa

Gehört zum Inventar
AW: Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

Ich wûrde trotzdem einen Anwalt einschalten. Zumindest seit ihr dann auf der sicheren Seite. Zu der Sachlage kann ich leider nichts sagen.
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet ca. 50 Euro, und er kann euch schonmal etwas zur Sachlage schildern, also wie eure Chancen stehen. DAS ist es euch doch sicherlich wert!
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

PS: Meines Wissens seid ihr als Privatperson sowieso besser gestellt! Ein Händler hätte nun schwer zu kämpfen, ihr konntet es als "nicht vom Fach" nicht besser wissen. Aber eben: Grundsätzlich sollte euch das Beratungsgespräch nicht so teuer kommen, und verpflichtet seid ihr danach auch nicht, den Anwalt zu nehmen.
 

Nechbet

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Schwierige Sachlage. Auf den ersten Blick sieht das nach Abzocke aus. Aber wirklich helfen kann da nur ein Anwalt. Aber vielleicht kann man dir auch schon bei Recht.de helfen. Schau mal hier http://www.recht.de/phpbb/
 

zwillingsmama

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AW: Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

normalerweise ist der Käufer in der Beweispflicht euch zu beweisen, dass ihr alle verschwiegenen mängel auch wirklich wusstest.und wie du selber schon geschrieben hast, ist ihm bei der probefahrt nichts aufgefallen.woher solltet ihr also von dem defekt vorher schon wissen bevor er überhaupt eingetreten ist.unlogisch würd ich mal sagen.aber um wirklich auf nr. sicher zu gehen, würd ich auch nen Anwalt zumindest mal konsultieren.
 

haasie2412

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AW: Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

Ich würde es so sehen wie Andrea...
Er hat das Auto gesehen, ist Probe gefahren und hatte vorher die Möglichkeit es genau anzusehen. Wusste von der defekten Klimaanlage. habt ihr die Anzeige noch wo das drin stand? Wäre ja dann schonmal ein Beweis auf eurer Seite...
 

Noreia

Familienmitglied
AW: Rechtsberatung erwünscht- Probleme als Verkäufer eines Gebrauchtwagens

Mein Schwager hatte eine ähnliche Geschichte vor zwei Jahren. Die Gegenseite ist letztendlich vor Gericht gezogen und haben verloren. Privatverkauf ist gekauft wie gesehen. Außer ihr habt grobe Mängel arglistig verschwiegen aber ja ihr denke ich mal keine kfz Mechaniker seid ;-)

Mein Tipp: ich würde erstmal nichts machen und abwarten. Allerdings würde ich darauf bestehen dass er das auto ummeldet. Am besten schriftlich mit Frist. Was anderes macht der Anwalt erstmal auch nicht.
 
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