rechnung über nicht wahrgenommenen termin

Hedwig

Sternenfee
hallo ihr lieben,

vielleicht kennt sich ja rechtlich jemand ein wenig aus und kann mir schon mal weiter helfen. mir juckts nämlich tierisch in den fingern, einen saftigen brief zu schreiben, dafür bräucht ich aber ein wenig sicherheit, dass ich mit meinem unrechtsempfinden nicht völlig falsch liege :)

aaaalso, ich war vor einiger zeit über eine werbeaktion in einem kosmetikstudio und habe eine kostenlose schminkstunde wahrgenommen... am ende habe ich einen termin gemacht, für eine gesichtsbehandlung. die dame hat meine daten aufgenommen und mich mit den worten entlassen, ich solle doch bitte 48 std vorher bescheid geben, wenn ich den termin nicht wahrnehmen kann.

so. ich habe den termin nicht wahrgenommen und auch nicht bescheid gegeben, da emil an dem tag krank war. (ich weiß, hätte trotzdem anrufen sollen, ist nicht die feine engl art....) 10 minuten nach der vereinbarten uhrzeit klingelt bei mir das telefon und die dame spricht auf meinen ab: wo ich denn wäre, sie müssten mir den termin jetzt in rechnung stellen. 8O

ich hab sie zurück gerufen: ja, das würde so in ihren agbs stehen.

hä? ich bin weder über die agbs aufgeklärt worden, noch habe ich diese schriftlich erhalten, noch habe ich etwas unterschrieben.

das habe ich ihr auch gesagt: tja, das sollte ich mit der geschäftsführung ausmachen. sie würden das ja immer sagen, damit sich die leute nochmal melden. (hallo? nach so nem anruf hat man bestimmt lust, treuer kunde zu werden :eek: )

ende vom lied: ich habe heute eine rechnung über 46 € im briefkasten, zitat: "diesen betrag stellen wir ihnen aufgrund unserer an der rezeption ersichtlichen allg. agbs in rechnung."

ich hab am montag einen termin bei der verbraucherzentrale (selbst wenn ich die kohle zahlen muss, geht der ganze kram an die presse. der laden hat den marketingpreis 2003 :-> )
aber vielleicht kann mir hier schon jemand helfen?

liebe grüße
kim
 

Conny

Mrs. Snape
Wie genau das rechtlich ausschaut weiß ich auch nicht. Allerdings ist es bei meinem Krankengymnasten und auch in manchen Arztpraxen auch so und wenn man darauf hingewiesen wird bzw. es öffentlich zugängig ausgehängt ist, hast du wohl keine großen Chancen. Nagel mich aber nicht fest, aber ich denke, dass sich die Rechtsanwaltsgehilfinnen bestimmt noch melden werden :-D .

LG Conny
 

Hedwig

Sternenfee
die sache an sich ist ja auch okay und kann ich nachvollziehen.
was ich nicht okay finde, ist, dass ich definitiv NICHT aufgeklärt worden bin oder auf agbs verwiesen wurde :-?
 

nine

Gehört zum Inventar
HM also ich weiss nur, dass das wie Conny schon sagt in Artzpraxen überwiegend auch so ist. Und bei manchen steht es sogar dick im Wartezimmer. Nicht dass du etwas übersehen hast.
Klar ich kann dich natürlich auch verstehen dass du dich jetzt ärgerst, aber wer da rechtlich gesehen im Recht ist weiss ich auch nicht.
Habt ihr kein Amtsgericht in der Nähe, da gibt es einmal die Woche einen Rechtsanwalt frei zu verfügung gestellt.
lg
nadine
 

nine

Gehört zum Inventar
Wie gesagt, dass weiss ich leider auch nicht so gern ich dir weiterhelfen würde, am besten du fragst du mal einen fachmann.
lg
nadine
 

Silvia

Showtalent
Einerseits kann ich deinen Ärger verstehen, denn man sollte wirklich über so etwas aufgeklärt werden. :jaja:

Andererseits sieh es doch mal von der Seite, in der Zeit, die so nicht genutzt werden konnte hätte man eine andere Kundin behandeln können die dafür auch bezahlt hätte. So etwas ist ärgerlich, da es für die Studios, Praxen etc. bares Geld ist das verloren ist.

Bei uns in der KG-Praxis haben wir das aber auf die Terminzettel drucken lassen, somit kann sich keiner beschweren. :cool:

LG

Silvia
 
Oben