Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

S

Schneck

AW: Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

Hallo,

ich wollte interessierte, bzw. betroffene Mütter nur am laufenden halten.

Mein Arbeitgeber macht extreme zicken und blafft mich an in Richtugn "das wäre ja noch schöner - 2 Jahre nicht arbeiten und dann auch noch Geld von uns kassieren!!!" - das haut mich um :-(

Ich habe mit meinem Sachverhalt jetzt 2x das Familienministerium kontaktiert und 2x das Amt für Arbeitsschutz angerufen. Beide bestätigen, dass man für den reinen Mutterschutzteil - also der, der sich NICHT mit der laufenden Elternzeit überschneidet - sehr wohl Anspruch auf Zuschuß zum Mutterschaftsgeld hat, egal ob man in den zwei Jahren Elternzeit gearbeitet hat oder nicht...

Ich muss jetzt meinen Arbeitgeber schriftlich auffordern zu zahlen, wenn er das nicht tut, ihm eine Frist setzen und wenn er dann noch immer nicht zahlt, dann muss es zum Arbeitsgericht, damit die das einklagen. Laut Amt für Arbeitsschutz ist das EU-Recht und ich habe eine 150 %ige Chance, dass ich das gewinne...

Es ist trotzdem nervig und reibt mich sehr auf - d.h. ich habe das auf nach die SS verschoben (kann eh erst dann einfordern...), denn momentan reagiere ich auf solchen Stress immer gleich mit Wehen - ich kleine Memme ;-)

Alles LIebe und ich halte weiter auf dem laufenden...

Bettina
 
S

Schneck

AW: Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

nur ein kurzer Nachtrag:

ich habe gerade den Präzedenzfall, den mein Arbeitgeber zitiert unter www.bundesarbeitsgericht.de gefunden und bin seitdem sprachlos:
die haben doch allen ernstes einen komplett anderen "Tatbestand" genommen und mir das daraufhin geltende Urteil geschickt...

Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob die bei uns in der Personalstelle so blöd sind, oder ob die mich verar..... wollen?!? :)

Egal - ich bin mir immer sicherer, dass ich früher oder später das Geld in der Hand bzw. am Konto habe...

Lieben Gruß
Bettina
 

Andrea3030

Dauerschnullerer
AW: Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

Hi Bettina,

genau diesen Artikel habe ich heute auch per Zufall gelesen u. bei mir würde das auch zutreffen. Denn meine Elternzeit ist am 24.12. geendet u. die neue Schutzfrist hat am 21.12. angefangen. Jetzt hatte meine Chefin mich aber schon gefragt ob sie mir noch was bezahlen müße u. ich aus Unwissenheit habe das verneint. Na toll, da werde ich wohl auch nochmal mit ihr reden müssen. Hoffentlich stellt sie sich nicht quer, da es nur ein kleiner Familienbetrieb ist u. ganz gerne nach den drei Jahren dahin zurück gehen würde.

Drücke Dir die Daumen das bei Dir alles glatt läuft.

LG
 
S

Schneck

AW: Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

Hallo Andrea,

ja das klingt ganz klar nach Geld für dich: nicht für 3 Tage, wo sich der MuSchu mit der Elternzeit überschneidet aber für die restlichen 13,5 Wochen steht dir der volle Zuschuß vom Arbeitgeber zu! Das kann sie auch nicht umgehen, wenn sie möchte... ist ja nicht gerade wenig Geld für die Zeit!

Bei mir ist ein wenig einfacher, da ich mit 100%iger Sicherheit weiß, dass ich in die Firma nicht zurückkehre, da wir dieses Jahr noch umziehen nach Berlin - somit lässt es sich "leichter streiten" und ich scheue auch den Gang vors Arbeitsgericht nicht

Ich drück dir die Daumen, dass dein Arbeitgeber problemlos freiwillig einlenkt :)
Aber vorher drücke ich die Daumen noch für eine schöne und baldige Geburt ;-)

Alles Liebe
Bettina
 
S

Schneck

AW: Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

Hallo,

ich wollte euch ja am laufenden halten mit Neuigkeiten.
Also - mein Arbeitgeber zickt nach wie vor und schweigt, aber meine Krankenkasse brachte heute etwas Licht ins Dunkel.

Die hatten als Elternzeit Ende den 25.4. und nicht den 27.2. (kommt daher, dass irgendsoein Spack das Ende von der Mutterschutzzeit als Beginn für die Elternzeit eingetragen hat!!!). Und da mein Arbeitgeber als Informationsquelle die Krankenkasse befragt hat und nicht das Familienministerium z.b. erhielten sie immer die Aussage - sie müssen nicht zahlen! Und da sie zu doof zum Selberdenken sind, kam eben die Zahlungsverweigerung heraus!!! Das sieht man mit welchen Schwachmaten man jahrelang zusammengearbeitet hat!

Jetzt bin ich nur gespannt, ob sie die Stärke haben den Fehler zuzugeben, oder ob ich trotzdem vors Arbeitsgericht muss!

Ich informiere weiter über den Zuschuss-Krimi :)

Lieben Gruß
Bettina
 
S

Schneck

AW: Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

Es ist ausgestanden:

mein Arbeitgeber zahlt. Ohne Entschuldigung, noch immer mit den Nebensätzen: ja, du bekommst es ja jetzt, ich will nicht nochmal diskutieren darüber..

Also für alle Mitmütter: wenn ihr ein weiteres Baby erwartet und es überschneidet sich bei euch Elternzeit und Mutterschutz - d.h. die Elternzeit endet während des Mutterschutzes, dann steht euch für die verbleibende Mutterschutzzeit mit dem neuen Baby der Zuschuss des Arbeitgeber zu - egal, ob ihr in der vorangegangenen Elternzeit gerarbeitet habt oder "nur" zu Hause ward!

Erleichterte Grüße von einer Bettina, die Gott sei Dank nicht vors Arbeitsgericht muss!
 

Andrea3030

Dauerschnullerer
AW: Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

Hi Bettina,

ich war mittlerweile auch bei meiner Chefin, hatte vorher nochmal beim Bundesministerium per Mail nachgefragt u. diese ihr vorgelegt. Sie sagte nur, sie müße das mit ihrem Steuerberater abklären. Das sind jetzt 1,5 Wochen her. Bin mal gespannt ob ich jetzt im März Geld bekomme.

Ist ja super, das es bei Dir dann ohne Arbeitsgericht geklappt hat.

Liebe Grüße
 
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