Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

S

Schneck

Hallo,

ich bin verwirrt!

Heute habe ich die neue Eltern-Zeitschrift gekauft und da war ein Artikel drinnen über div. Finanzen mit Kind - u.a. auch Muttschutzgeld...

Meine Frage nun:

Paul kam am 28.2.2003 zur Welt - ich habe damals 3 Jahre Elternzeit eingereicht - wobei das dritte Jahr optional genommen wird im Laufe der nächsten 6 Jahre. Ich würde es rechtzeitig bekannt geben...

Baby Nr. 2 hat ET am 20.3.2005 - ich habe meine Firma darüber unterrichtet und keine Verlängerung auf das 3. Jahr Elternzeit bei meinem Arbeitsgeber eingereicht, weil ich ja sowieso nahtlos übergehe in Elternzeit Nr. 2.

So - jetzt dachte ich immer mir stünden für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der ET nur die 13 € / Tag von der KK zu, aber da steht was von der Mutterschaftszeit nach der Elternzeit (wäre bei mir 1.3. bis ca. Mitte Mai) und da stünde mir die Aufzahlung aufs Nettogehalt seitens des Arbeitsgebers zu... Stimmt das?

Blickt jemand durch, was ich meine, oder kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich mich kundig machen kann?!? Im Internet fand ich leider nichts passendes dazu...

Fragende Grüße
Bettina
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

Hm. Wenn ich richtig rechne, endet deine Elternzeit (1. 2 Jahre) im neuen Mutterschutz. (ET 20.3. - 6 Wochen = 6.2.?). Damit würden dir mindestens für die Tage vom 6.2. bis zum 28.2. KEIN MuSchGeld zustehen, AUßER, du hättest in dieser Zeit Teilzeit gearbeitet.
MuSchG wird nur gezahlt, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht (auch Teilzeit). Im MuSch hast du zwar ein Beschäftigungsverbot (= darfst nicht arbeiten), dies musst du aber wie eine "Krankschreibung" sehen. Also: beschäftigt, aber krank = AG zahlt weiter.
Andererseits darfst du nicht "nur" für den Mutterschutz deine Elternzeit unterbrechen (also vorzeitig enden lassen am 6.2., um dann die volle Zeit des MuSch das Beschäftigungsentgelt zu beziehen).
Ich würde dir raten, dich direkt beim Familienministerium zu erkunden:
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Gruß,
Buchstabensalat
 
T

TrimaeckHasi

AW: Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

Also ich war derzeit Alo und habe dennoch MuSchG bekommen.
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

Das reine Mutterschutzgeld von der Krankenkasse bekommt man immer. Es geht speziell um den Anteil des Arbeitgebers, der ja um einiges mehr ist.

Gruß,
Buchstabensalat
 
T

TrimaeckHasi

AW: Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

Achso, naja kann ich ja nicht wissen, war Alo. Aber nun weiß ich es. Grins
 
S

Schneck

AW: Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

Vielen, vielen Dank!

Mein Arbeitgeber meint zwer "nein- er müsse nicht zahlen", aber das Familieministerium sagt er muss ab 1.3. bis Ende des Mutterschutzes zuzahlen... So, dann drückt mir mal die Daumen, dass das nicht ein zu langer Hick-Hack mit meinem Arbeitgeber wird!

Danke für eure Hilfe!

Lieben Gruß
Bettina
 
L

Lawxanaa

AW: Mutterschaftsgeld teilw. während Elternzeit?

Hallo Bettina,

wäre schön, wenn du bescheid gibst, was dabei rauskommt, wäre ja auch für die anderen Mitkugeln nützlich:)

Liebe Grüsse
Sabine
 
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