Mal ne Frage wegen Urlaub und Probezeit

midnightlady24

Gehört zum Inventar
AW: Mal ne Frage wegen Urlaub und Probezeit

Also ich würde bei nem Voll- oder Teilzeitjobber ja auch in der Probezeit Ausnahmen machen (in der Regel wird zwecks Einarbeitung minimum 3 Monate gewartet), aber nen 400€ Jpbber, sprich "eine Aushilfe" brauche ich gerade zu den Stoßzeiten, zu denen meine anderen Mitarbeiter häufig Urlaub machen. Ich genehmige den Aushilfen nur in absoluten Notfällen ihren Urlaub in den Ferienzeiten. Und sorry, aber eine Aushilfe, die nichtmal mehr schulpflichtige Kinder hat und noch in der Einarbeitung steckt, würde von mir da keinen Urlaub kriegen.
Und rechtlich könnte sie auch nichtmal unbedingt Anspruch drauf erheben, denn der Passus aus dem Urlaubsgesetz gilt in erster Linie den Festangestellten.
 

Heidi

coole Mama
AW: Mal ne Frage wegen Urlaub und Probezeit

Ich habe bis Ende Juli Probezeit und nehme im Juli 2 Wochen Urlaub, der Chef sah da kein Problem.
Aber jetzt hätte ich wohl noch keinen nehmen wollen, irgendwie hab ich ja noch nix erarbeitet.


:winke:
 

Susala

Prinzessin auf der Palme
AW: Mal ne Frage wegen Urlaub und Probezeit

Ich habe schon öfter in der Probezeit Urlaub bekommen. Da in meinem Job in der Urlaubszeit Flaute ist, wurde ich sogar einmal gefragt, ob ich nicht bereits in den Schulferien, die noch in der Probezeit lagen, Urlaub machen wolle. Im Vorstellungsgespräch kann man, wenn der Arbeitgeber einen sehr gerne haben möchte, erfahrungsgemäß sehr viel aushandeln. Dabei lernt man auch ganz gut interessante Seiten seines neuen Arbeitgebers kennen und kann Rückschlüsse darauf ziehen, ob es ein toller Job wird oder eine Notlösung.... :winke:
 

Silvia

Showtalent
AW: Mal ne Frage wegen Urlaub und Probezeit

Ich hatte das bei meinem letzten 400€ Job und bei dem aktuellen gerade auch. Ich habs jedes Mal schon beim Vorstellungsgespräch gesagt dass wir gebucht haben (das war aber auch wirklich so) und dann war das auch kein Problem.
 

Ines und Jannick

Gehört zum Inventar
AW: Mal ne Frage wegen Urlaub und Probezeit

Und rechtlich könnte sie auch nichtmal unbedingt Anspruch drauf erheben, denn der Passus aus dem Urlaubsgesetz gilt in erster Linie den Festangestellten.

Und damit liegst du vollkommend daneben.

Auch ein GfB hat Anspruch auf bezahlten Urlaub.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_3...recht/3__Erholungsurlaub/Erholungsurlaub.html

Ein GfB darf nicht schlechter gestellt sein als jemand der sozialversicherungspflichtig arbeitet.

Anspruch auf bezahlten Urlaub hat man in der Regel erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

LG
 

janniksmamie

Gehört zum Inventar
AW: Mal ne Frage wegen Urlaub und Probezeit

Ich habe auch jetzt in der Probezeit Urlaub bekommen und sogar 1 Tag Sonderurlaub für die Hochzeit :jaja: (wobei ich damit gar nicht gerechnet habe) meine Chefin hat ganz klar gesagt das sie nicht möchte das ich in der zweiten Jahreshälfte erst meinen ganzen Urlaub nehme.

Ich weiß aber das das Firmenabhängig ist, bei meiner vorherigen Firma durfte ich keinen Urlaub nehmen.
 

Silvia

Showtalent
AW: Mal ne Frage wegen Urlaub und Probezeit

Und damit liegst du vollkommend daneben.

Auch ein GfB hat Anspruch auf bezahlten Urlaub.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_3...recht/3__Erholungsurlaub/Erholungsurlaub.html

Ein GfB darf nicht schlechter gestellt sein als jemand der sozialversicherungspflichtig arbeitet.

Anspruch auf bezahlten Urlaub hat man in der Regel erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

LG

Ich denke, so hat Monika das aber gar nicht gemeint. Selbstverständlich hat man auch als geringfügig Beschäftigter Anspruch auf Urlaub. Nur werden die geringfügig Beschäftigten, gerade in dem bereich in dem Monika arbeitet, wohl oft dafür eingestellt um Engpässe während der Urlaubszeit und bei Krankmeldungen der Voll- oder angemeldeten Teilzeitkräfte abzufangen. Von daher ist es verständlich dass dort die Kulanz der Arbeitgeber nicht so gross sein kann wie bei Festangestellten.
 

Schäfchen

Copilotin
AW: Mal ne Frage wegen Urlaub und Probezeit

Wenn ich mich recht entsinne, ist ein AG nicht verpflichtet, in der Probezeit Urlaub zu bewilligen. Ob das auch bei geringfügig gilt, weiß ich nicht, kann mir das aber gut vorstellen. Er DARF allerdings Urlaub bewilligen. Ich hab damals beim Gespräch schon gesagt, dass wir in den Ferien eine Woche offen haben und ich nach Möglichkeit dort gern frei haben würde. Das wurde bewilligt. Aber das ist abhängig vom Arbeitgeber und vom Job.

Insofern kann ich Monikas Ausführungen nachvollziehen: eine Aushilfe wird in den Zeiten oft am nötigsten gebraucht, wo viele in den Urlaub gehen - z.B. weil sie schulpflichtige Kinder haben. Nun weiß ich ja nicht, was das bei euch für ein Job sein wird, fragen kann sie ja ob das theoretisch denn denkbar wäre.
 
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