Der Betreuer hat die Urkunde vom Gericht bekommen, ob er sie dir zeigen muss oder ob du bei Gericht Anspruch auf Einsicht hast, weiß ich spontan leider nicht.
Grundsätzlich ist eine Betreuung keine Entmündigung, sondern soll als Unterstützung dienen. Ein Betreuter hat grundsätzlich alle Rechte, die er ohne Betreuung auch hätte,
es sein denn, irgendwelche Bereiche bekommen vom Gericht einen Einwilligungsvorbehalt.
Wenn es einen Einwilligungsvorbehalt im Bereich Vermögenssorge gibt, dann verwaltet der Betreuer die Gelder (z.B. wird dieser angeordnet, wenn sich ein Betreuter "weigert", seine Rechnungen zu bezahlen oder seine Heimkosten nicht bezahlen "will")
Er hat auch Zugriff auf das Taschengeld(giro)konto, falls dein Vater eins hat, bzw. der Betreuer das bisherige Konto nur noch dafür benutzt. Über alle Gelder und die Verwendung muss er einen Nachweis führen.
Es gibt einen Taschengeldparagraph, da ist das geregelt, google vielleicht mal.
Er kann ihm Taschengeld meines Wissens nicht komplett verweigern, es sei denn irgendwelche Schulden und Ausgaben lassen einfach kein Taschengeld mehr zu oder dein Vater würde dieses Geld sinnlos verprassen, weil er überhaupt gar nicht mit Geld umgehen kann.
Von wem bekommt er das Taschengeld? Doch vom Betreuer, oder?
Weswegen steht er denn überhaupt unter Betreuung? Steht in der Begründung des Gerichts, nur - siehe oben - ich weiß nicht, ob du die einsehen darfst.
Zur Aufhebung der Betreuung meine ich, aber ich bin mir nicht 100% sicher:
Wenn er eine General- oder Vorsorgevollmacht hat, oder inzwischen hätte oder noch machen würde, könnte er sich damit ans Gericht wenden und die Aufhebung der gesetzlichen Betreuung beantragen.
In einer solchen Vollmacht regelt man ja, wer dann für den Vollmachtgeber handeln soll. Da müsstest du dann von ihm bevollmächtigt werden.
Eine gesetzliche Betreuung wird ja i.d. R., nur für jemanden angeordnet, der das eben nicht im Vorfeld geregelt hat. Die wäre dann ja nicht mehr nötig.
Aber wie gesagt, vielleicht weiß das jemand genauer, oder ich müsste meine Kontakte mal fragen.
LG
Heike