Kennt sich jemand zum Thema gesetzlicher Betreuung aus?

finchen2000

Gehört zum Inventar
Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der Stunden und auch, so meine ich mich zu erinnern, nach der Ausbildung, also den Kenntnissen, die ein Berufsbetreuer hat.
Darüber ist aber nachweispflichtig gegenüber dem Gericht.

LG
Heike
 

Mela

Gehört zum Inventar
Sorry das ich mich heute erst melde, mich hat ne Erkältung total ausgehebelt.
Wo kann ich denn einen Blick in diese Urkunde werfen?
Mein Vater hat keine Vermögen, er lebte von Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung. Ein Teil der Heimkosten übernimmt jetzt das Sozialamt.Er bekommt halt diese rund 100€ "Taschengeld", wo die Betreuerin wohl die Finger drauf hält.
Ausserdem hat sie ihm letzte Woche des Perso weggenommen, mit den Worten "Den lasse ich vernichten".

Wisst Ihr ob die Möglichkeit besteht das zB icch die Betreuung übernehme? Was muss ich dafür tun?
 

finchen2000

Gehört zum Inventar
Der Betreuer hat die Urkunde vom Gericht bekommen, ob er sie dir zeigen muss oder ob du bei Gericht Anspruch auf Einsicht hast, weiß ich spontan leider nicht.

Grundsätzlich ist eine Betreuung keine Entmündigung, sondern soll als Unterstützung dienen. Ein Betreuter hat grundsätzlich alle Rechte, die er ohne Betreuung auch hätte,
es sein denn, irgendwelche Bereiche bekommen vom Gericht einen Einwilligungsvorbehalt.

Wenn es einen Einwilligungsvorbehalt im Bereich Vermögenssorge gibt, dann verwaltet der Betreuer die Gelder (z.B. wird dieser angeordnet, wenn sich ein Betreuter "weigert", seine Rechnungen zu bezahlen oder seine Heimkosten nicht bezahlen "will")
Er hat auch Zugriff auf das Taschengeld(giro)konto, falls dein Vater eins hat, bzw. der Betreuer das bisherige Konto nur noch dafür benutzt. Über alle Gelder und die Verwendung muss er einen Nachweis führen.

Es gibt einen Taschengeldparagraph, da ist das geregelt, google vielleicht mal.
Er kann ihm Taschengeld meines Wissens nicht komplett verweigern, es sei denn irgendwelche Schulden und Ausgaben lassen einfach kein Taschengeld mehr zu oder dein Vater würde dieses Geld sinnlos verprassen, weil er überhaupt gar nicht mit Geld umgehen kann.

Von wem bekommt er das Taschengeld? Doch vom Betreuer, oder?
Weswegen steht er denn überhaupt unter Betreuung? Steht in der Begründung des Gerichts, nur - siehe oben - ich weiß nicht, ob du die einsehen darfst.

Zur Aufhebung der Betreuung meine ich, aber ich bin mir nicht 100% sicher:

Wenn er eine General- oder Vorsorgevollmacht hat, oder inzwischen hätte oder noch machen würde, könnte er sich damit ans Gericht wenden und die Aufhebung der gesetzlichen Betreuung beantragen.
In einer solchen Vollmacht regelt man ja, wer dann für den Vollmachtgeber handeln soll. Da müsstest du dann von ihm bevollmächtigt werden.

Eine gesetzliche Betreuung wird ja i.d. R., nur für jemanden angeordnet, der das eben nicht im Vorfeld geregelt hat. Die wäre dann ja nicht mehr nötig.

Aber wie gesagt, vielleicht weiß das jemand genauer, oder ich müsste meine Kontakte mal fragen.

LG
Heike
 

Mela

Gehört zum Inventar
Der Betreuer hat die Urkunde vom Gericht bekommen, ob er sie dir zeigen muss oder ob du bei Gericht Anspruch auf Einsicht hast, weiß ich spontan leider nicht.

Grundsätzlich ist eine Betreuung keine Entmündigung, sondern soll als Unterstützung dienen. Ein Betreuter hat grundsätzlich alle Rechte, die er ohne Betreuung auch hätte,
es sein denn, irgendwelche Bereiche bekommen vom Gericht einen Einwilligungsvorbehalt.

Wenn es einen Einwilligungsvorbehalt im Bereich Vermögenssorge gibt, dann verwaltet der Betreuer die Gelder (z.B. wird dieser angeordnet, wenn sich ein Betreuter "weigert", seine Rechnungen zu bezahlen oder seine Heimkosten nicht bezahlen "will")
Er hat auch Zugriff auf das Taschengeld(giro)konto, falls dein Vater eins hat, bzw. der Betreuer das bisherige Konto nur noch dafür benutzt. Über alle Gelder und die Verwendung muss er einen Nachweis führen.

Es gibt einen Taschengeldparagraph, da ist das geregelt, google vielleicht mal.
Er kann ihm Taschengeld meines Wissens nicht komplett verweigern, es sei denn irgendwelche Schulden und Ausgaben lassen einfach kein Taschengeld mehr zu oder dein Vater würde dieses Geld sinnlos verprassen, weil er überhaupt gar nicht mit Geld umgehen kann.

Von wem bekommt er das Taschengeld? Doch vom Betreuer, oder?

Gute Frage, ich weiss nur das das Taschengeld direkt im Heim hinterlegt ist und er sich das bisher (er ist vor 3 Wochen in ein anderes Heim umgezogen) immer unten holen konnte wenn er was brauchte.

Weswegen steht er denn überhaupt unter Betreuung? Steht in der Begründung des Gerichts, nur - siehe oben - ich weiß nicht, ob du die einsehen darfst.

Weil er im April 2015 2 Schlaganfälle hatte, es gab eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung, ausgestellt auf seine seit 15 Jahren getrennt lebende Ehefrau, diese bekam aber kurz nach den Schlaganfällen die Diagnose Krebs, hat dann das ganze ans Gericht abgegebenm weil sie nicht mehr konnte und wollte, mittlerweile ist sie auch verstorben. Seit Sommer 2015 hat er nun eine gerichtliche Betreuerin.

Zur Aufhebung der Betreuung meine ich, aber ich bin mir nicht 100% sicher:

Wenn er eine General- oder Vorsorgevollmacht hat, oder inzwischen hätte oder noch machen würde, könnte er sich damit ans Gericht wenden und die Aufhebung der gesetzlichen Betreuung beantragen.
In einer solchen Vollmacht regelt man ja, wer dann für den Vollmachtgeber handeln soll. Da müsstest du dann von ihm bevollmächtigt werden.

Eine gesetzliche Betreuung wird ja i.d. R., nur für jemanden angeordnet, der das eben nicht im Vorfeld geregelt hat. Die wäre dann ja nicht mehr nötig.

Er braucht definitiv Betreuung, da er halbseitig gelähmt ist,nicht mehr sprechen kann, zumindest sehr sehr schlecht und sich auch irgendwie für nix mehr interessiert. Aber genau aus den Gründen ist er auch nicht in der Lage selbst irgendwelche Anträge zu stellen. Geistig ist er zwar noch fit, aber er kann sich halt nicht wirklich äußern und ist rechtsseitig gelähmt,.... er war Rechtshänder. Aufgrund dessen das er sich nicht gut äußern kann wird er von der Betreuerin auch noch behandelt als hätte er einen an der Waffel. :(

Aber wie gesagt, vielleicht weiß das jemand genauer, oder ich müsste meine Kontakte mal fragen.

LG
Heike


Danke Dir :herz:
 
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