Cathleen
Familienmitglied
...
es handelt sich dabei um eine, die nicht bis zum Rentenalter geht und auch nicht umgeschrieben werden kann.
Bei Antragtellung wird der Rückkaufswert als Vermögen gerechnet. Wenn man sie sich auzahlen lassen würde, um zum Bsp einen UMzug zu finanzieren und dafür Anschaffungen machen muss, Renovierungarbeiten der alten Wohnung etcpp, auch größere Stromabrechnungen tilgen muss, ... wie verhält es sich da, wird da Geld trotzdem gestrichen? Mir geht grad schon wieder die Muffe

Cathy
es handelt sich dabei um eine, die nicht bis zum Rentenalter geht und auch nicht umgeschrieben werden kann.
Bei Antragtellung wird der Rückkaufswert als Vermögen gerechnet. Wenn man sie sich auzahlen lassen würde, um zum Bsp einen UMzug zu finanzieren und dafür Anschaffungen machen muss, Renovierungarbeiten der alten Wohnung etcpp, auch größere Stromabrechnungen tilgen muss, ... wie verhält es sich da, wird da Geld trotzdem gestrichen? Mir geht grad schon wieder die Muffe

Cathy