AW: Katzensteuer
Ich lese hier gerade mit und das "warum Hundesteuer" hat mich nun auch brennend interessiert:
Das Bundesministerium für Steuern schreibt wie folgt:
Zitat:
Mit der Hundesteuer werden vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll <ABBR title="zum Beispiel">z.B.</ABBR> dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen. Rechtsgrundlage sind die Hundesteuergesetze <ABBR title=beziehungsweise>bzw.</ABBR> Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Ob und wie Städte und Gemeinden eine Hundesteuer erheben, ist bei den entsprechenden Verwaltungen oder <ABBR title=gegebenenfalls>ggf.</ABBR> bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden zu erfragen.
<BOLIGNORE />
Geschichtliche Entwicklung
In ost- und mitteldeutschen Quellen taucht um 1500 erstmals ein "Hundekorn" auf, das teilweise unter der Steuerbezeichnung "Bede" in Form von Kornabgaben (Roggen, Gerste, Hafer) erhoben wurde; es diente der Ablösung der Hundegestellungspflicht der Bauern im Rahmen von Jagdfrondiensten. Zu Hundefutter verbacken und später auch "Hundebrot" genannt, wurde diese Abgabe <ABBR title="zum Beispiel">z.B.</ABBR> nach den Hildesheimer Stadtrechnungen von 1658/59 "zur Erhaltung gemeiner Stadtjagdgerechtigkeiten" verwendet. Im 19. Jahrhundert sind in den deutschen Einzelstaaten moderne Hundeabgaben hauptsächlich aus polizeilichen Gründen eingeführt und teils als Luxussteuer (so in Preußen 1810 bis 1814, 1824 f.), teils als Nutzungsgebühr (so in Bayern 1876) ausgestattet worden.
Im Allgemeinen haben von Anfang an die Gemeinden das Besteuerungs- und Ertragsrecht erhalten, doch wurde von einigen Ländern (<ABBR title="zum Beispiel">z.B.</ABBR> Baden und Hessen-Darmstadt) noch lange ein staatlicher Anteil abverlangt. Aufgrund der landesrechtlichen Hundesteuer- und Gemeindeabgabengesetze der Weimarer Zeit zu den "örtlichen Abgaben" gezählt, fiel die Hundesteuer nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 in die Kategorie der "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" (seit der Finanzreform 1969 "örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern") und wurde als reine Gemeindesteuer geregelt.
/Zitat Ende
Die Hundesteuer hat demnach also nichts mit herumliegenden Hinterlassenschaften zu tun.
Man lernt halt nie aus!
Generell finde ich, es würde dem Katzenbestand in der Tat guttun, wenn eine Katzensteuer erhoben würde.