Ist das Rechttens ?

Italia

süße Fee
AW: Ist das Rechttens ?

Tulpinchen hat gesagt.:
Ob es bei PCs nochmal speziell ist, weiß ich nicht. Aber normalerweise darf man binnen 14 Tagen bei Nichtgefallen etwas umtauschen - allerdings muß die Ware eindeutig unbenutzt und inkl. Originalverpackung zurückgegeben werden. Nur dann wird auch der Kaufpreis erstattet.

Jeder Umtausch nach der 14-Tages-Frist nur bei Reklamation und dann auch nur gegen gleiche Ware (wenn noch erhältlich) bzw. Gutschrift.

Da die Ware eindeutig benutzt ist, müßt Ihr sie meines Erachtens nicht zurück nehmen. Ich kann mir ja auch keine Jeans kaufen, sie zwei Wochen spazierentragen und mir dann einfallen lassen, daß ich doch lieber nen Bikini hätte! *Vogelzeig*

Toitoitoi


HI

Ja das sehen wir auch so ....
 

Italia

süße Fee
AW: Ist das Rechttens ?

frooky hat gesagt.:
und wenn ihr aus kulanz aber halt kein geld nur andere ware also gutschein... oder dein mann geht dort hin und richtet das internet ein so aus kulanz...

leider kann ich da nicht wirklich weiterhelfen


HI

Sogar das hat mein Mann angeboten ..aber Sie wollte kein Extra Kabel kaufen ..wert 3€ Den hätte mein Mann noch kostenlos dazu gegeben..Ich fürchte der Grund ist ein andere
 
F

frooky

AW: Ist das Rechttens ?

na dann würd ich mal nicht drauf eingehen, die soll mal sagen was sie will....
 

Corinna

Forenomi
AW: Ist das Rechttens ?

:verdutz:

Also ich bin da jetzt auch nicht so der "Experte" aber benutzte Ware wird doch nur dann zurück genommen, wenn sie defekt ist!

Wenn die Dame so hartnäckig ist, würde ich vielleicht mal höflich zwischen den Zeilen fallen lassen, daß euer Anwalt euch dazu geraten habe, gar nicht mehr erst mit ihr zu sprechen, ihr aber aus Kulanzgründen meinetwegen dieses Kabel sponsort :zwinker:

:roll:
Himmel, was dämlich!

:tröst:
 

Glace

nächtliche Muse
AW: Ist das Rechttens ?

Ich denk genauso wie Katja (Tulpinchen)
Währe der PC ungenutzt gewesen OK. Aber nicht in dem Fall, sie hat ja schon etwas Installiert, damit ist der PC nicht unbenutzt.


LG Katja
 

KeksKrümel

Queen of fucking everything
AW: Ist das Rechttens ?

Hi, also das ist eigentlich so, wenn man was Online, per Fax oder telefonisch bestellt, kann man die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück geben, wenn die Ware "unbenutzt ist" (das heißt, die Person kann den PC zu Hause so testen, als ob Sie ihn im Laden ausprobiert).

Sobald der PC aber im Laden gekauft wurde hat die Person kein Rückgaberecht und wenn es ein Artikel ist der speziell für die Person angefertigt wurde hat sie ebenfalls kein Rückgaberecht auch wenn es online, per Fax oder Telfon gekauft wurde (bezieht sich auf die jeweiligen AGB´S des Anbieters).

LG Sandra
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Ist das Rechttens ?

und wenn es ein Artikel ist der speziell für die Person angefertigt wurde hat sie ebenfalls kein Rückgaberecht auch wenn es online, per Fax oder Telfon gekauft wurde (bezieht sich auf die jeweiligen AGB´S des Anbieters).
Ausnahme hier auch wieder PCs, weil die Einzelkomponenten durchaus weiterverkäuflich sind. Die werden ja vom einfachen "Ausprobieren" nicht schlecht. Eine gewisse "Abnutzungsentscädigung" kann man aber auch da abziehen.

Italiabea, uneingeschränktes 14tägiges Rückgaberecht gibt es bei Ladenkäufen generell *nicht*. Es sei denn, euere AGB räumen das ein. Also Kulanz (Kabel, Einrichtung) anbieten und ansonsten am langen Arm verhungern lassen.

Salat
 

NeverTouchARunningSystem

Familienmitglied
AW: Ist das Rechttens ?

Linnea-Louisa hat gesagt.:
Hi, also das ist eigentlich so, wenn man was Online, per Fax oder telefonisch bestellt, kann man die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück geben, wenn die Ware "unbenutzt ist" (das heißt, die Person kann den PC zu Hause so testen, als ob Sie ihn im Laden ausprobiert).

Sobald der PC aber im Laden gekauft wurde hat die Person kein Rückgaberecht und wenn es ein Artikel ist der speziell für die Person angefertigt wurde hat sie ebenfalls kein Rückgaberecht auch wenn es online, per Fax oder Telfon gekauft wurde (bezieht sich auf die jeweiligen AGB´S des Anbieters).

LG Sandra

So stimmt es eigentlich - der erste Absatz bezieht sich auf das Fernabsatzgesetz, soweit ich es in Erinnerung habe.

Der zweite Fall darauf, dass man die Ware ja gesehen hat. Was Ikea, Aldi, Tschibo, H&M, und einige andere mehr machen, ist reine Kundenkulanz - verpflichtet ist niemand dazu. Garantiefall ist eine andere Angelegenheit.

Hätte die Kundin jetzt gesagt, der Monitor funktioniert nicht, so hätte man es zurück nehmen und für Ersatz bzw. Reperatur sorgen müssen. Wäre all jenes nicht gegangen, erst dann hätte sie Geld zurück erhalten.

Wenn für irgendeine Angelegenheit ein Kabel fehlt oder der PC nach 2 Wochen nicht so ganz ihren Erwartungen entspricht, so hat sie irgendwo einen Fehlkauf gemacht, den so jeder Mensch im Laufe seines Lebens macht. Dafür läßt man sich beraten und bei der Anschaffung eines PC's sollte man sich erstmal Gedanken machen, bevor man blindlings was kauft.

Ich gehe ja auch nicht zum nächsten BMW-Händler, kaufe mir da einen BMW, der 30000 Euro kostet, fahre ihn zwei Wochen durch Wiesen und Felder, komme innerhalb von 14 Tagen wieder zum Autohändler und poche auf ein Rücknahmerecht. Er kann nur Mängel beheben, aber wenn mir der Wagen zu wenig PS hat, dann muss ich ihn eben selber verkaufen.
 
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