Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

Tamara

Prinzessin
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

Ela, ich schätze das so ein: Solange Deine Oma nicht entmündigt ist und geistig noch fit ist, ist sie alleine haftbar. Ob ihre Tochter sie in dem Punkt nun bedrängt oder unter Druck setzt, ist dabei leider egal. Die anderen Kinder haben damit nichts zu tun.
Wenn Du als Mutter etwas abschließt/umschreibst/Kredite aufnimmst etc.pp. haben doch Deine Kinder nichts damit zu tun, außer Du bist entmündigt worden und dann bekommt man einen Vormund !
 

talnadjöfull

Bücherwurm
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

Auch Minderjährige können ein Haus erben. Generelll werden dessen Eltern dann Treuhänder, das kann aber auch anders verfügt werden.

Mit ihrem Haus kann Oma tun und lassen was sie möchte. Natürlich auch sanieren lassen, schief schauen würde ich da nur, wenn das zu sanierende Haus das jetzige der Tante wäre.

Klar, die Erben schielen auf jeden Pfennig, ihnen wäre es lieber, wenn das Haus erst nach Omas Tod saniert werden würde, weil dann ist ja die Abfindung höher. Ob die Tante das Haus halten kann, wenn sie es dann erst noch sanieren müsste, weiß ich nicht.

Das einzige was mir noch einfällt, ist Vaters Erbteil auszahlen lassen. So ein Schuß kann aber derb nach hinten losgehen, in unserem Falle hätte das eine Reduzierung auf den Pflichtteil bedeutet. Was bei fünf Erben schon ordentlich Holz ist.
 

talnadjöfull

Bücherwurm
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

Der OPA ist aber schon gestorben.

Dessen Kinder (falls einige davon schon verstorben, dann deren Erben) können sagen: Mutter, du zahlst mir jetzt Vaters Erbteil aus.

Dann sagt die Oma: Wenns sein muss, von MEINEM Erbe gibt es dann eben auch nur den Pflichtteil.

Wenn nun zwei Erben da sind (nach der Oma), kann dann der Auszahlungswünschende am Ende nur mit einem Viertel da stehen, während der andere sich über drei Viertel freut.
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

talnadjöfull, soll das jetzt meinem Beitrag widersprechen oder ihn bestätigen?

Wenn die Oma nach dem Berliner Erbvertrag Vorerbin war, dann ist eben der Erbfall (-> Oma + Opa-Erbe) noch nicht eingetreten. Wenn die Kinder direkt geerbt haben, dann bekommen sie auch ihren vollen Erbteil.
Oder versteh ich jetzt irgendwas quer?

Salat
 

talnadjöfull

Bücherwurm
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

Auch beim Berliner Testament kann der Nacherbe seinen Erbteil vom erstverstorbenen Testaten fordern. Macht aber selten Sinn, weil man dann auf den Pflichtteil reduziert werden kann und das auch meist so festgelegt wird.

Hätte z. B. mein Vater den Erbteil seines Vaters eingefordert, der 19 Jahre vor seiner Mutter gestorben war, dann hätte er nur einen Teil gehabt. So hat er halt das ganze Haus geerbt.

Das zu riskieren kann aber Sinn machen, wenn die Oma das Erbe mit vollen Händen zum Fenster rauswirft und das Risiko besteht, dass auch vom Teil des Vaters nichts mehr übrig bleiben wird.
 

Anthea

die-mit-dem-Buch-wandert
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

Sorry fürs Nachhaken, aber das interessiert mich nu. Ist es nicht eigentlich sowieso so, das grundsätzlich nur der Ehepartner erbt, sofern kein Testament da (mal vom Verheiratet-bis-zum-Tod-Fall ausgehend).

So wie ich euch lese, hätten dann theoretisch meine Tanten ihren Erbteil für Opas Tod von Oma verlangen können??? Kann ich so gar nicht nachvollziehen. Und wie schaut es mit den Enkeln aus, falls Tochter verstorben? Sprich: Wenn meine Oma stirbt, wären ich und meine Geschwister erbberechtigt für unsere verstorbene Mutter, oder nicht? Das soll jemand verstehen :umfall:

Liebe Grüße,
Karin
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

Nö, iirc erbst du nur in Blutlinie. Also erst die Kinder, dann die Enkel. Geschwister, wenn keine Nachkommen da sind. Eltern etc. wenn keine Geschwister da sind. Alle Angaben ohne Gewähr.

Salat
 
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