Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

Anthea

die-mit-dem-Buch-wandert
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

Ah, danke. Aber die Ehepartner kommen dennoch doch eigentlich immer zuerst, oder nicht? Was ein Paragraphendurcheinander...
 

talnadjöfull

Bücherwurm
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

Wenn kein Testament da ist geht es so:

Zunächst sieht das Gesetz vor, dass ein überlebender Ehegatte neben den sogenannten Erben erster Ordnung zu einem Viertel an dem Erbe beteiligt wird. Existieren also im Zeitpunkt des Erbfalls neben dem überlebenden Ehegatten Kinder, Enkel oder Urenkel des Erblassers, so erbt der Ehegatte ein Viertel, die Kinder bzw. Enkel drei Viertel des Nachlasses.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_02.html

Meist haben aber Ehepaare ein Berliner Testament aufgesetzt.
 

Connie

Mary Poppins
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

Hast du vielleicht Ahnung wie das mit den anderen Kindern ist. Haben die bei solchen notariellen Sachen auch mit zuzustimmen? Oder könnte die Tochter so etwas mit meine Oma allein ändern lassen?
Solange die Oma lebt, Alleineigentümerin des Hauses und nicht entmündigt ist, kann sie das ganz allein - da muss keiner zustimmen.

Wär ja noch schöner. Sorry dass ich das so schreibe aber solange die Oma lebt und noch bei Sinnen ist, solltet ihr es IHR überlassen was sie mit ihrem Geld macht.

Und ich schreib das nicht weil ich mir nicht vorstellen kann wie die Situation ist in der Ihr Euch befindet.

Bei uns ist es nämlich so dass ein Onkel sich jetzt mit 52 von seiner Frau getrennt hat und meinen Großeltern wieder auf der Tasche liegt. Er hat obwohl ohne eigenes Einkommen einen Hausbau angefangen, die Eltern haben das mit finanziert und finanzieren immer noch...
Das findet der Rest der Familie auch nicht toll, klar sieht mein Papa seinen Anteil flöten gehn, aber machen kann er da gar nix.
Wenn die Großeltern nicht von selber Handlungsbedarf sehen, sprich ihr Testament zu ändern, kann ihnen das keiner befehlen...

Ehrlich gesagt bin ich auch der Meinung es ist allein ihre Sache. Ob gerecht oder nicht. Es ist ihr Vermögen, das sie sich durch ihrer Hände
Arbeit aufgebaut haben, und es ist auch ihre Sache wenn sie es zu ihren Lebzeiten wieder durchbringen wollen - auf welche Art und Weise auch immer. Wenn für die Erben was übrigbleibt, schön. Wenn nicht, dann halt nicht.

Kann ein Haus auch an Minderjährige -sprich Enkel- " weitergegeben " werden?

Ja kann es, ist aber nicht besonders sinnvoll. So lange das jüngste Kind nicht volljährig ist hat man immer das Vormundschaftsgericht am Bein, die müssen allem zustimmen was rechtlich mit dem Haus passiert. Und das werden sie nur tun wenn sichergestellt ist daß dem Kind draus kein Nachteil entsteht.
Auf diese Weise wird es fast unmöglich z.B. auch nur eine Hypothek zur dringend notwendigen Dachrenovierung einzutragen. Weil die Sicherheiten die die Bank üblicherweise verlangt in den Augen des Gerichts für die Kinder nachteilig sind. Der Vorteil dass das Haus erhalten wird wiegt das rechtlich nicht auf! (wieher, macht der Amtsschimmel)
Es ist auch so gut wie unmöglich z.B. den Eltern der Enkel ein Wohnrecht an dem Haus zu bestellen, verschenken können die Kinder das Haus schon gar nicht. Und wird dann verkauft, weil man sonst nichts anderes machen kann, muss das Geld mündelsicher angelegt werden, für jedes Kind bis zu seiner Volljährigkeit - und auch da hat das Gericht seinen Daumen drauf!

LG,
 

Connie

Mary Poppins
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

Scheiße jetzt ist meine Antwort auf Anthea weg, die war sooo lang!

Also gleich nochmal.

Erbfolge:

Salat hat Recht - es erben die Kinder zu gleichen Teilen.
Martina hat auch Recht - der Ehegatte erbt neben den Kindern, 1/4.

Dazu kommt noch 1/4 für den Ehegatten als Zugewinnausgleich, wenns keinen Ehevertrag gab der das ausschließt.

Also Eheleute haben je zu 1/2 ein Haus, einer stirbt. Dann gehört dem Überlebenden
sein 1/2 von vorher weiterhin und dazu noch
1/8 als Erbteil (1/4 von 1/2 des Verstorbenen)
1/8 als Zugewinnausgleich (1/4 von 1/2 des Verstorbenen)
macht zusammen 3/4.

Den Kindern gehört vom Haus dann das letzte Viertel, bei drei Kindern hat dann jeder 1/12 Haus.

Das mal vorweg, das andere kommt noch...
 

Connie

Mary Poppins
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

So wie ich euch lese, hätten dann theoretisch meine Tanten ihren Erbteil für Opas Tod von Oma verlangen können???

Also wie mach ich das jetzt möglichst kurz?

Erstmal - das Erbe muss nicht aktiv angetreten werden.

Wenn jemand stirbt wird automatisch das Nachlaßgericht benachrichtigt. Das ist die Unterabteilung vom Amtsgericht, die dafür zuständig ist die Erben zu ermitteln und ihre Erbquoten zu berechnen.
Und falls die Erben das beantragen darüber einen Erbschein auszustellen, den braucht man nämlich bei der Bank, Versicherung, zum Haus umschreiben etc.

Wenn nun das Nachlaßgericht z.B. rausfindet es waren Frau und Kinder da und die gesetzliche Erbfolge ist eingetreten, dann werden Frau und Kinder angeschrieben dass sie als Erben in Betracht kommen und dass das Erbe angenommen ist wenn die Erbschaft nicht innerhalb von 6 Wochen durch Erklärung vor dem Nachlaßgericht oder durch eine notariell beglaubigte Erklärung ausgeschlagen wird.

Die gesetzliche Erbfolge haben wir ja oben geklärt. Also das was eintritt wenn es kein Testament, keinen Erbvertrag, keinen Ehevertrag und keinen lebzeitigen Erbverzicht gegeben hat. Alles bis aufs Testament ist nur wirksam wenns darüber eine notarielle Urkunde gibt!

Wenn jetzt also nach Deinem Opa die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist, sind Deine Tanten, Deine Mutter und Deine Oma automatisch alle zusammen eine Erbengemeinschaft geworden. Dazu mußten die Kinder gar nichts von der Oma verlangen, das ist schon durch den Erbfall so. Sie sind an jedem Ziegelstein vom Haus, an jedem Geldschein zu ihren Bruchteilen beteiligt und müssen sich darüber auseinandersetzen.

Und wie schaut es mit den Enkeln aus, falls Tochter verstorben? Sprich: Wenn meine Oma stirbt, wären ich und meine Geschwister erbberechtigt für unsere verstorbene Mutter, oder nicht?

Ja, genau.

Gilt übrigens auch für den Nachlass nach Deinem Opa - mit einer kleinen Feinheit.

Falls zuerst Dein Opa starb, dann Deine Mutter und sie war bei ihrem Tod noch verheiratet, sind ihr Ehemann und Ihr als Kinder gemeinsam an ihre Stelle getreten. Im Fall dass gesetzliche Erbfolge, Ehegattenerbrecht und ggfls. Zugewinnausgleich gelten, weißt Du ja jetzt auch zu welchen Anteilen ;)

Falls zuerst Deine Mutter und dann Dein Opa starb, seid nur Ihr als Kinder an ihre Stelle getreten, zu unter Euch gleichen Teilen.

Ich hoffe ich hab Dich nicht total verwirrt und wahrscheinlich hats ja auch inzwischen jemand viel kürzer und einfacher erklärt...

Wenn noch Fragen sind, fragt mal. Ein Bißchen was weiß ich schon noch (oder ich weiß wen ich fragen kann...)

LG,
 

Anthea

die-mit-dem-Buch-wandert
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

Scheiße jetzt ist meine Antwort auf Anthea weg, die war sooo lang!

Och mensch, das tut mir jetzt leid, das ich solche Umstände verursache :bussi:

Herrgott ist das alles kompliziert. Als meine Mom gestorben ist, war eigentlich ganz klar, das mein Vater "alles" (Lebensversicherung und Schadensersatzleistung der gegnerischen Versicherung) erbt. Als er dann gestorben ist, haben meine Geschwister auf ihr Erbe offiziell verzichtet und ich als Alleinerbin hab das Geld dann inoffiziell unter uns verteilt. Da ich eh Kontovollmacht hatte, war das am praktikabelsten.

Während Papa schon nicht mehr so fit war (und hier der Bezug zu dem Ausgangsposting), wurde schon meine Küche und meine Eßzimmergarnitur von Papas Geld bezahlt (mit seinem Einverständnis natürlich). ABER: mein Bruder bekam einen neuen PC, meine Schwester mehr Geld zu Weihnachten etc., etc... Evtl. hab ich schlußendlich ein bißl mehr Geld bekommen als meine Geschwister, aber dafür hab ich Paps ja auch 5 Jahre gepflegt und zum Glück stehen wir Geschwister uns (auch wenn wir uns manchmal selten sehen) so nahe, das alles ohne Streit ablief.

Liebe Grüße,
Karin
 

Connie

Mary Poppins
AW: Hilfe, meine Oma wird fin. ausgesaugt

Liebe, das liegt ja nicht an Dir.

Ist doch mein Problem wenn ich hier stundenlang senfe ;)

Ja es ist schon kompliziert, aber so wie Ihr das gemacht habt ist das doch der Optimalfall. Alle sind sich einig.

Es steht ja nirgendwo dass man sich als Erbengemeinschaft nicht so auseinandersetzen darf, dass einer alles kriegt!

Und dass Deine Geschwister Dir vertrauen dass Du das richtig machst und dass sie es so als gerecht empfinden wie es lief, haben sie ja ganz deutlich gezeigt durch ihre Verzichte zu Deinen Gunsten!

Hach ist das schön mal von einer Familie zu lesen wo es ohne Streit abging...

LG,
 
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