AW: Haftpflicht: "Deliktunfähigkeit Minderjähriger"?
Ich kann es also nur jedem empfehlen.
Lg
Sandra

Ich finde es ehrlich gesagt überflüssig. (vor allem bei kleinen Kindern, die immer unter Obhut sind)
Ohne jetzt zum Versicherungsbetrug aufrufen zu wollen (da bin ich echt die Letzte) aber es hängt wirklich manchmal einfach nur von der Schadenschilderung ab, ob man was bekommt oder nicht.
Mal das Beispiel mit der Couch: Du kannst natürlich schreiben:
"Ich sah noch, wie er den Edding nimmt, will hingreifen, aber er war einfach zu schnell, obwohl meine Aufmerksamkeit die ganze Zeit bei ihm war" (=reguläre Haftpflicht zahlt nicht)
oder
"Der Edding lag auf dem Tisch, ich war im Gespräch mit meinem Bruder vertieft und sah nicht, dass mein Sohn diesen nahm. Als ich mich meinem Kind wieder zuwandte, war es bereits passiert" (=regluäre Haftpflicht zahlt)
Der erste Fall ist fast so utopisch. Welche Mutter, die ihre VOLLE Aufmerksamkeit auf das Kind gelenkt hat und weiße Couch + Edding = nix gut kombiniert, ist nicht schnell wie der Blitz?

Und wenn es doch passiert, war man wohl, wie in der zweiten Schilderung, kurz abgelenkt.
Sinn macht die Versicherung mMn bei einem Kind, was häufiger schon alleine unterwegs ist (und auch altersgemäß sein darf) - also, wie z.B. ein Schulkind, das schon alleine zur Schule geht und noch keine 7 Jahre alt ist. Wie in dem Fall: Kind schießt auf Schulweg mit Ball Fensterscheibe ein. Kind ist deliktunfähig - Aufsichtspflicht wird nicht verletzt (da Kind altersmäßig den Schulweg schon alleine gehen kann und darf, Aufsicht der Eltern nicht erforderlich) Kind muss nicht zahlen, weil deliktunfähig. Eltern müssen nicht zahlen, weil Aufsichtspflicht nicht verletzt. Der Gelackmeierte ist im Endeffekt der mit der Scheibe - der aber sein Geld sowieso von seiner Glasbruchversicherung bekommt. Problem wäre nur dann gegeben, wenn dieser Mensch eben nicht gegen Glasbruch versichert wäre. Aber jemand, der im EG wohnt oder einen Laden hat mit großer Verglasung, ist eh sehr risikofreudig, wenn er sich dagegen nicht absichert. Aber warum soll ICH dann mit einer Zusatzhaftpflichtversicherung, die MEIN Geld kostet, SEIN Defizit ausgleichen? :nein:
Man muss sich halt vergegenwärtigen: Wenn euer Kind deliktunfähig ist und es etwas anstellt, ohne dass ihr eure Aufsichtspflicht verletzt - dann ist nicht nur die Versicherung leistungsfrei, sondern IHR seid definitv auch für Dritte nicht haftbar zu machen. Sprich: Der Geschädigte hat da den schwarzen Peter. Bei Freunden und Familie mag man jemanden sicherlich nicht in der Patsche sitzen lassen. Aber bei fremden Leuten würde ich jetzt einfach auch mal davon ausgehen, dass sie ihre eigenen Versicherungen haben und die Gesetzeslage eben ist, wie sie ist und akzeptiert werden muss *schulterzuck*
Liebe Grüße
Angela