AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht
:zeitung:
Klar, jeder kann sich mal irren
Aber SO komplett in seinem eigenen Job? So, wie du es darstellst, mit deinen "Sirenen"
ist ja nahezu jede Aussage von Mara falsch. Und das kann ich mir - deine Erfahrungen als Kraftfahrer in allen Ehren - eben nicht vorstellen.
Aber da ich am wenigsten weiß, wer Recht hat und wer nicht, kann ich es auch nicht wirklich beurteilen.
Angela
Genau genommen geht es ja nur um eine aussage, die mit Privat und Öffentlich. Ich hab das ganze nur unterteilt damit man meine Antworten besser den entsprechenden Zeilen zu ordnen kann.
Und vielleicht noch ein anderes, besser nach zu vollziehendes Beispiel als der OBI Parkplatz.
Nach den hier vorgebrachten Regeln von wegen Privat/ Öffentlich, würden sich zig Autohändler strafbar machen weil sie nicht angemeldete Fahrzeuge auf Öffentlich zugänglichen Plätzen stehen haben und dann noch das Schild aufstellen "Hier gilt die STVO". Auf anhieb kenne ich da zwei große Autohäuser die Kundenparkplatz und Abstellfläche ihrer Gebrauchtwagen gemischt haben. Alles Öffentlich zugänglich und nicht durch Schranken, Zäune oder dergleichen getrennt. Und da beide ein sehr großes Gelände haben steht an der einfahrt besagtes STVO Schild. Und dann kenne ich noch nen kleinen der gegenüber seines Büros einen eigenen Parkplatz hat wo seine Gebrauchtwagen stehen. Dieser Parkplatz ist weder Eingezäunt noch hat er ne Schranke und wird gleichzeitig auch als Kundenparkplatz genutzt.
Und noch einer hat sie so stehen:
Gebrauchtwagen (nicht angemeldet)
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Bürgersteig
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Staße
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Und sein Grundstück wo die Gebrauchtwagen stehen ist mit rein gar nichts vom Bürgersteig getrennt. Aber eben trotzdem Privatgrundstück.
MFG Michael
PS:
Und das mit dem Unfall auf Privatgrund weis ich deshalb weil ich in dieser Situation gewesen bin und der Polizist von der Dienstelle gegenüber des Grundstücks mir dann mit geteilt hat, das er mir leider nicht Helfen kann da es sich um Privatgelände handelt. Er ist dann trotzdem mitgekommen und seine Anwesenheit hat gereicht, da der Unfall Verursacher nicht wusste das der Beamte gar nichts hätte tuen können. Und gehaftet hat selbstverständlich der Verursacher und nicht der Besitzer des Grundstücks.