Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Su

Das Luder
Hallo,

wir ärgern uns gerade ziemlich. Folgender Fall, mein Mann parkt aus auf einem Parkplatz eines kleinen Baumarkts bei uns im Ort fährt auf den Gehweg und schnall sich dann erst an. Das ganze hat eine Polizeibeamtin gesehen, sie ist dann meinen Mann bis zur Tankstelle gefolgt, weil er das STOPP POLIZEI nicht gesehen hat und lässt ihn 30,00 Euro blechen, weil er sich vor Fahrtantritt anzuschnallen hat.:umfall:

Mein Mann ist immer angeschnallt, mich ärgert das echt. Ist das wirklich rechtens wenn er auf Privatgrund (der Parkplatz des Baumarktes) nicht angeschnallt ist, dürfte doch nichts passieren?

Kennt sich da noch jemand näher aus? Ev. auch unsere Polizistinnen?

LG
Su
 

Dana

Ikea Junky
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Soweit ich weiß, mußt du über 10 km schnell sein. Aber bevor ich jetzt was Falsches sage, frag ich noch mal kurz nach und schreib dir dann....
 

ilselottikulle

Dauerschnullerer
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

War denn die Polizeibeamtin allein? Soviel ich weiss, müssen es immer zwei Polizisten sein...wegen Bezeugung, meine ich.
Hat er schon bezahlt? Damit hat er ja seine "Schuld" eingestanden, wird bestimmt schwierig, da noch was zu machen.
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

:winke:

ich fürchte, das ist Rechtens, auch wenn es für euch natürlich super-ärgerlich ist.

Auch auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung, i.d.R. hängt auch ein diesbezügliches Schild irgendwo auf dem Parkplatz.

Während des Ein- und Ausparken darf man unangeschnallt sein. Musst aber dann in der Tat, sobald du die Parklücke verlassen hast, erneut anhalten und dich anschnallen.

:tröst:
Angela
 

Britt

Luxusstrickerin
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

wenn Du Dich auf diesem Parkplatz mal genau umschaust steht dort bestimmt irgendwo " hier gelten die StVO" und somit muss man sich wohl auch schon auf dem Parkplatz anschnallen.
War wohl etwas übereifrig die Frau Wachtmeister, wenn ich sehe wieviele Kinder unterwegs falsch oder nicht angeschnallt sind finde ich diesen Übereifer total überflüssig, aber ich denke rein rechtlich kannst Du da nichts machen.
Gruss Britt
 

Su

Das Luder
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Ha!

Wer nur mit Schrittgeschwindigkeit fährt bzw. wer rückwärts fährt, muss ebenfalls nicht angeschnallt sein. Das gleiche gilt für Fahrten, die auf Parkplätzen stattfinden.

steht in dem Link von susanne :bravo:

Er hat noch nicht bezahlt, nur einen Zettel, die Beamtin war nicht alleine, sondern mit einem Kollegen im Auto. Und der Parkplatz ist nur für so ca. 20 Autos, es ist wirklich ein kleiner Baumarkt und ich glaube da hängt auch kein Schild bez. der Straßenverkehrsordnung.

Ev. muß ich doch unseren Freund bemühen, der ist Anwalt:cool:
Su

 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Wer nur mit Schrittgeschwindigkeit fährt bzw. wer rückwärts fährt, muss ebenfalls nicht angeschnallt sein. Das gleiche gilt für Fahrten, die auf Parkplätzen stattfinden.



Ich meine, dass das aber nur für Privatparkplätze bzw. Privatgrundstücke gilt :???: Aber mein Führerschein ist auch ZU lange her, als dass ich es genau wüsste. :umfall:

Von daher, wenn ihr eh 'nen anwaltlichen Freund habt, dann hin damit :-D
 
Oben