S
sweetzombie
Hallöchen
vielleicht hat doch noch jemand Rat, bevor ich großen Mist baue. Oder sagen wir anders, bevor ich meinen Einspruch in Sachen Erziehungsgeld wieder zurücknehme, wollte ich hier nochmal nachfragen. Ich hoffe ich kann es kurz machen.
Wegen dem 'hohen' Einkommen von meinem Mann und meinem Erhalt von Mutterschutzsgeld von der Krankenkasse haben wir 'nur' 4 Monate lang 300,-€ Erziehungsgeld gezahlt bekommen.
Ich habe Einspruch eingelegt, weil ich es nicht richtig finde, dass immer nur alle positiven Einkünfte und keinerlei negativen Einkünfte in die Berechnung mit einfließt. Denn eigentlich steht uns das Erziehungsgeld zu, wenn man eben auch alle negativen Einkünfte berücksichtigt. Klar, die Sachbearbeiterin verweist immer auf ihre Richtlinien und Paragraphen, verstehe ich auch.....aber spreche ich mit 2 MItarbeiterin, die zufällig beim Versorgungsamt (andere Abteilung) beschäftigt sind, sagen die mir..das ist nicht richtig. Aber mehr als Einspruch einlegen und denen meine Situation schildern (dass wir wohl unser haus verkaufen müssen etc) kann ich doch nicht oder? Oder gibt es noch eine Stelle, Rechtsanwalt oder so, den ich befragen kann oder jemand anderen?
Eine Freundin von meiner Mum meinte auch, dass die das immer so amchen. Erst ablehnen, dann legt man Einspruch ein und dann zahlen sie. Aber sie meinte das in einem anderen Zusammenhang. Sie handhabt das so oder es läuft bei ihr so ab, wenn sie für andere Menschen vom Versorungsamt Unterstützung anfordert. Ich glaub bei Behinderten oder so, keine Ahnung...genau weiß ich das nicht.
Wollte mal nachfragen, ob ich jetzt einafch den Einspruch zurücknehmen soll oder was ich noch versuchen kann. Vielleicht kennt sich damit jemand aus. Bin wirklich sehr dankbar für jede Hilfe! Denn lange können wir von unseren Ersparnissen nicht mehr leben, da unsere Mietwohnung im 1. OG ja schon länger leer steht.
Danke für Eure Hilfe!!!
LG
Simone
vielleicht hat doch noch jemand Rat, bevor ich großen Mist baue. Oder sagen wir anders, bevor ich meinen Einspruch in Sachen Erziehungsgeld wieder zurücknehme, wollte ich hier nochmal nachfragen. Ich hoffe ich kann es kurz machen.
Wegen dem 'hohen' Einkommen von meinem Mann und meinem Erhalt von Mutterschutzsgeld von der Krankenkasse haben wir 'nur' 4 Monate lang 300,-€ Erziehungsgeld gezahlt bekommen.
Ich habe Einspruch eingelegt, weil ich es nicht richtig finde, dass immer nur alle positiven Einkünfte und keinerlei negativen Einkünfte in die Berechnung mit einfließt. Denn eigentlich steht uns das Erziehungsgeld zu, wenn man eben auch alle negativen Einkünfte berücksichtigt. Klar, die Sachbearbeiterin verweist immer auf ihre Richtlinien und Paragraphen, verstehe ich auch.....aber spreche ich mit 2 MItarbeiterin, die zufällig beim Versorgungsamt (andere Abteilung) beschäftigt sind, sagen die mir..das ist nicht richtig. Aber mehr als Einspruch einlegen und denen meine Situation schildern (dass wir wohl unser haus verkaufen müssen etc) kann ich doch nicht oder? Oder gibt es noch eine Stelle, Rechtsanwalt oder so, den ich befragen kann oder jemand anderen?
Eine Freundin von meiner Mum meinte auch, dass die das immer so amchen. Erst ablehnen, dann legt man Einspruch ein und dann zahlen sie. Aber sie meinte das in einem anderen Zusammenhang. Sie handhabt das so oder es läuft bei ihr so ab, wenn sie für andere Menschen vom Versorungsamt Unterstützung anfordert. Ich glaub bei Behinderten oder so, keine Ahnung...genau weiß ich das nicht.
Wollte mal nachfragen, ob ich jetzt einafch den Einspruch zurücknehmen soll oder was ich noch versuchen kann. Vielleicht kennt sich damit jemand aus. Bin wirklich sehr dankbar für jede Hilfe! Denn lange können wir von unseren Ersparnissen nicht mehr leben, da unsere Mietwohnung im 1. OG ja schon länger leer steht.
Danke für Eure Hilfe!!!
LG
Simone