Erziehungsgeld - vielleicht kann hier jemand helfen!?!

happyfrolic

Erklärbär
AW: Erziehungsgeld - vielleicht kann hier jemand helfen!?!

Steffi,

wir hatten auch mit dem Erziehungsgeld richtig viel Arbeit. Auch unseres wurde wegen Einkommens nach den ersten sechs Monaten abgelehnt (allerdings nur wg. positiven Einkommens). Nach einem Tipp durch einen Freund, der sich in eigener Sache intensiv mit der Materie beschäftigt hat, haben wir einen Antrag auf Neuberechnung gestellt und dann doch eine Bewilligung bekommen. Allerdings war es bei uns echt verzwickt, wir hatten ja einen Wechsel in der Betreuung, mein Mann ist nebenher arbeiten gegangen.... Das zweite Jahr hat man uns auch erst abgelehnt, und wollte nach dem Antrag dann auch noch einen Grossteil der Leistung zurückfordern, die bereits gezahlt war. Nach einem wirklich tollen Beratungsgespräch mit dem Sachbearbeiter hat mein Mann seine Arbeitszeit für drei Monate reduziert und - peng - hatten wir wieder Anspruch für das komplette zweite Jahr. Ohne den Sachbearbeiter hätten wir da nie durchgeblickt, ich bin ihm auf ewig verbunden, das Geld konnten wir gut brauchen :nix:


Bei Euch geht es aber glaube ich eher um eine grundsätzliche Frage, oder? In der Gesetzesgrundlage ist nun mal die Berücksichtigung von Negativeinkünften explizit ausgenommen, es werden bei der Berechnung nur Positiveinkünfte zugrunde gelegt. Damit kann Euer Antrag gar nicht anders entschieden werden, da kann auch der beste Sachbearbeiter nicht helfen, leider. Wenn Du aber die Entscheidung nochmals überprüft haben willst, würde ich mir gar keine grossen Gedanken machen, sondern tatsächlich Widerspruch einlegen und das Ergebnis abwarten. Mag ja sein, dass Du keine grossen Chancen hast, aber was soll es? Ich bin mir jetzt so auf Anhieb nicht sicher, aber gilt hier nicht auch der Weg über die Sozialgerichtsbarkeit? Das hiesse, wenn Dein Widerspruch abgelehnt wird, könntest Du sogar noch Klage beim Sozialgericht erheben....

Ich finde den Gedanken ja lobenswert, nur in Widerspruch zu gehen, wenn man meint, es wäre tatsächlich was schiefgelaufen. Bei mir ist es aber beruflich so (ich habe auch mit Sozialleistungen zu tun), dass jede Menge Widersprüche eingehen, auch bei völlig klaren Sachverhalten. Ich sag meinen Kunden auch immer, dass ihnen dieser Weg freisteht, dafür ist das ja vorgesehen. Wenn ich selber Betroffene wäre, würde ich das auch tun, schon zu meiner eigenen Beruhigung, dann weiss ich es wenigstens ganz genau....

Vielleicht erzählst Du bei Gelegenheit mal, wie es ausgegangen ist!
 

Jill A.L.

Dauerschnullerer
AW: Erziehungsgeld - vielleicht kann hier jemand helfen!?!

Hallo,

simone1311 hat gesagt.:
Natürlich habe ich denen den Lohnsteuerbescheid vorgelegt - ohne dem geht es ja gar nicht :piebts: -
doch tut es. Hab ich beim ersten mal mit Erfolg so gemacht.

In diesem Fall würde ich auf alle Fälle Einspruch erheben und mich ebenfalls im Recht fühlen. (Wobei das mit der Wohnung scho a bissel grenzwertig ist, aber wenn ihr die Miete kassiert, zählt es ja dann auch)

Gruß
Jill
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Erziehungsgeld - vielleicht kann hier jemand helfen!?!

Das hat im Moment Methode: Ämter schreiben nach einem formgerechten Einspruch eine Erwiderung, in der steht, es hat alles keine Chance, nimm den Einspruch zurück. Das kommt aber in der Regel vom selben Sachbearbeiter bzw. dem direkten Kollegen. Einsprüche werden aber ansonsten von einem Dritten bearbeitet. Wenn der dem Einspruch stattgibt, hat der erste Bearbeiter jenachdem einen Fehler gemacht, was mittlerweile strenger kontrolliert wird. Dieser Arbeitskontrolle versuchen sich viele zu entziehen, indem sie schreiben, der Einspruch habe doch keinen Zweck...
Ohne eine offizielle Ablehnung Deines Einspruchs hast Du jedoch rechtlich keinerlei Handhabe, um von unabhängiger Seite, sprich: Gericht, Entscheidungen überprüfen zu lassen. Der ursprüngliche Bescheid wird rechtsgültig.
Dies nur zum Grundsätzlichen, in der Sache selbst hab ich zuwenig Ahnung, sorry.
 
M

Mama

AW: Erziehungsgeld - vielleicht kann hier jemand helfen!?!

wir haben auch nichts bekommen !! bei beiden kids nicht , trotz wiederspruch ,
es zählt wie bei allen berechnungen leider nur der LOHN und nicht das was an abgaben sind .... wie bei vielen sachen in deutschland

euch denoch viel glück
yvonne
 

Su

Das Luder
AW: Erziehungsgeld - vielleicht kann hier jemand helfen!?!

Tja, aber gegen wenn es gesetzlich so geregelt ist hilft m.M. nach auch der xte Einspruch nix. Im Erziehungsgeldgesetzt steht eindeutig das negative Einkünfte anderer Einkunftsarten nicht verrechnet werden dürfen. Einzige Möglichkeit, aber langwierig und teuer und müßte auch noch von Rechtsseite geprüft werden, doch Einspruch und nach Ablenhung Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Damit der Besccheid geändert werdne kann mußt das Gesetz in Frage gestellt werden.

LG
Su
 
S

sweetzombie

AW: Erziehungsgeld - vielleicht kann hier jemand helfen!?!

Jill A.L. hat gesagt.:
Hallo,

doch tut es. Hab ich beim ersten mal mit Erfolg so gemacht.

In diesem Fall würde ich auf alle Fälle Einspruch erheben und mich ebenfalls im Recht fühlen. (Wobei das mit der Wohnung scho a bissel grenzwertig ist, aber wenn ihr die Miete kassiert, zählt es ja dann auch)

Gruß
Jill

Wie bereits erwähnt, geht es mir in erster Linie nicht um die Mieteinnahmen. Die wären nicht ganz so gravierend. Mir geht es nicht um die Kosten, die ja jeder hat...also die 'normalen' Ausgaben! Mir geht es einzig und alleine um die Einkünfte oder eben Nicht-Einkünfte aus dem gewerblichen Betrieb.

Ich finde es halt nicht fair, wenn ich riesen Umsatz in meinem Gewerbebetrieb erzielen würde, dann würde das auch bei der Berechnung mit einfließen. Dann wär mir das auch alles egal, dann würde ich eh das Erziehungsgeld nicht brauchen und natürlich nicht erhalten (absolut korrekt!). Da ich aber leider dort derzeit Verluste schreibe (was u. U. anfangs normal sein kann) wird dies eben nicht mit einbezogen. Das ist meiner Meinung nach nicht korrekt, solch eine Handhabung.

Mit abgefunden hatte ich mich ja eigentlich schon damit. Das eben nichts gibt. Ich wusste nur nicht, welche Möglichkeiten es überhaupt gibt. Aber ich glaube ich werde den Rat einfach mal annehmen, beim Sachbearbeiter nen Termin zu machen und nochmal persönlich mit ihm, in diesem Fall ist es eine Sie, zu sprechen. Mal schauen.

Trotzdem vielen Dank für Eure Hilfe!
 
S

sweetzombie

AW: Erziehungsgeld - vielleicht kann hier jemand helfen!?!

Su hat gesagt.:
Tja, aber gegen wenn es gesetzlich so geregelt ist hilft m.M. nach auch der xte Einspruch nix. Im Erziehungsgeldgesetzt steht eindeutig das negative Einkünfte anderer Einkunftsarten nicht verrechnet werden dürfen. Einzige Möglichkeit, aber langwierig und teuer und müßte auch noch von Rechtsseite geprüft werden, doch Einspruch und nach Ablenhung Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Damit der Besccheid geändert werdne kann mußt das Gesetz in Frage gestellt werden.

LG
Su

Hmm....angenommen...zu welcher Art Rechtswanwalt müsste ich damit gehen? Gibt es Anwälte, die sich auf Sozialrecht spezialisiert haben, wäre dies der Richtige? Nur mal angenommen!?!?

LG

Simone
 

Kathi

Dino
AW: Erziehungsgeld - vielleicht kann hier jemand helfen!?!

simone1311 hat gesagt.:
Hmm....angenommen...zu welcher Art Rechtswanwalt müsste ich damit gehen? Gibt es Anwälte, die sich auf Sozialrecht spezialisiert haben, wäre dies der Richtige? Nur mal angenommen!?!?

Hallo Simone,

am besten, du gehst zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.

:winke:
 
Oben