Für codeinhaltige Arzneimittel zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Husten ist aufgrund des Risikos einer Atemdepression ein europäisches Risikobewertungsverfahren durchgeführt worden. Unter anderem ist die Behandlung von Kindern unter 12 Jahren mit codeinhaltigen Arzneimitteln gegen Husten nicht mehr erlaubt, weiterlesen
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Stand 16.10.2015
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Stand 16.10.2015