Rebecca
Pfiffikus
Hallo zusammen,
mich lässt die Frage einfach nicht los, ob ich in Italien auch meinen Ehenamen weiter tragen kann oder ob ich dort meinen Mädchennamen annehmen muss.
Wir haben in Deutschland nach deutschem Recht geheiratet. Ich habe einen Nachweis dafür, dass ich nun den Namen meines Mannes führe und auch meine ganzen Dokumente sind ja auf meinen "Ehenamen" ausgestellt.
In Italien ist es so, dass bei einer Hochzeit, die Frau ihren Mädchennamen behält. Für sie ändert sich soweit nichts.
Da ich nicht glaube, dass unsere Hochzeit dem italienischen Recht angepasst wird, bin ich auf der Suche nach "Beweisen".
Ich habe auf der Seite der Deutschen Botschaft Rom folgenden Text gefunden:
Ich habe das auch in einem Italien-Forum gepostet, wo man mir sagte, dass sich das eher auf Italiener bezieht, die in Deutschland heiraten.
Ich sollte mich da eher bei der Italienischen Botschaft in Berlin informieren. Da sind aber alle Antworten auf Englisch
Z. B. hier
Ich habe bereits alles mögliche durch:
Dem Auswärtigen Amt hatte ich vor Wochen schon mal eine E-Mail geschrieben, aber keine Antwort erhalten. Heute schicke ich noch mal einen Brief ab.
Habt ihr Googelisten (Google-Spezialisten) noch eine Idee, wo was zu finden ist bzw. habt ihr überhaupt eine Idee, wo ich noch fragen könnte?
Hier beim Bürgeramt vielleicht?
LG
Rebecca
mich lässt die Frage einfach nicht los, ob ich in Italien auch meinen Ehenamen weiter tragen kann oder ob ich dort meinen Mädchennamen annehmen muss.
Wir haben in Deutschland nach deutschem Recht geheiratet. Ich habe einen Nachweis dafür, dass ich nun den Namen meines Mannes führe und auch meine ganzen Dokumente sind ja auf meinen "Ehenamen" ausgestellt.
In Italien ist es so, dass bei einer Hochzeit, die Frau ihren Mädchennamen behält. Für sie ändert sich soweit nichts.
Da ich nicht glaube, dass unsere Hochzeit dem italienischen Recht angepasst wird, bin ich auf der Suche nach "Beweisen".
Ich habe auf der Seite der Deutschen Botschaft Rom folgenden Text gefunden:
Quelle: http://www.rom.diplo.de/de/04/Downloadcenter/EhePartnerschaft/Seite_20FolgenEheS.htmlII. Namensführung
Die Namensführung eines deutschen Staatsangehörigen richtet sich auch bei bzw. nach der Eheschließung nach deutschem Recht.
Dieses sieht vor, daß die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen für den deutschen Rechtsbereich wählen können. Dazu können sie den Geburtsnamen eines Ehegatten bestimmen. Der Ehegatte, dessen Namen nicht Ehename geworden ist, kann seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.
Ist die Ehe im Ausland geschlossen worden und wurde eine Namenserklärung bisher nicht abgegeben, kann dies z.B. vor einer deutschen Auslandsvertretung nachgeholt werden. Geben die Ehegatten keine Erklärung ab, behalten sie ihre bisherigen Namen bei.
Für die gemeinsamen Kinder, die aus einer solchen Ehe hervorgehen, bedeutet dies, daß die Eltern ohne gemeinsamen Ehenamen vor der Ausstellung eines deutschen Kinderausweises eine Namenserklärung abgeben müssen, damit das Kind auch für den deutschen Rechtsbereich einen Familiennamen bekommt.
Ich habe das auch in einem Italien-Forum gepostet, wo man mir sagte, dass sich das eher auf Italiener bezieht, die in Deutschland heiraten.
Ich sollte mich da eher bei der Italienischen Botschaft in Berlin informieren. Da sind aber alle Antworten auf Englisch
Z. B. hier
Ich habe bereits alles mögliche durch:
- Deutsches Generalkonsulat Mailand
- Italienisches Konsulat in Dortmund
- Auswärtiges Amt
Dem Auswärtigen Amt hatte ich vor Wochen schon mal eine E-Mail geschrieben, aber keine Antwort erhalten. Heute schicke ich noch mal einen Brief ab.
Habt ihr Googelisten (Google-Spezialisten) noch eine Idee, wo was zu finden ist bzw. habt ihr überhaupt eine Idee, wo ich noch fragen könnte?
Hier beim Bürgeramt vielleicht?
LG
Rebecca