Ich habe da eine Frage, ist das üblich, wenn mehrere Anläufe bei der theoretischen Prüfung nötig sind, die Fahrschulen die Vorstellungsgebühren mehrfach abrechnen? Ich meine mehr wie dem TüV ein Zettel mit dem Namen (wiederholt) zu übermitteln ist doch da nicht nötig, oder? Ich meine nicht die Gebühr die der TÜV für die Prüfung erhebt sondern die Gebühren der Fahrschule.
Neugierige Grüße
Mischa
Neugierige Grüße
Mischa
ich hab ja letzes Jahr Klasse A gemacht und hab Parallel Theorie und Praxis Stunden gehabt. Aber ich meine ich konnte die Theorieprüfung auch schon machen bevor die Unterlagen vom Straßenverkehrsamt da waren :???: