Tulpinchen
goes Hollywood
Ich habe im Netz zwei D.dorfer Tabellen gefunden.
Diese hier mit Stand 01.07.07 http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab7/20070701ddorftab.pdf soll Gültigkeit haben vom 01.07.07 bis 30.06.2009
Und dann noch diese hier mit Stand 01.01.08 http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab8/ddorftab2008.pdf
Beide gefunden hier http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm
Welche von beiden ist denn nun aktuell? Die Daten überschneiden sich ja über einen gewaltigen Zeitraum.
Bei dem Betrag, der da einkommensentsprechend genannt ist, muß dann wohl noch das Kindergeld anteilig berücksichtigt werden. Kann ich dann - wenn ich denn weiß, welche Tabelle Gültigkeit hat - die Hälfte des Kindergeldes dort abziehen und habe dann den empfohlenen Unterhaltsbetrag?
Danke!
Diese hier mit Stand 01.07.07 http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab7/20070701ddorftab.pdf soll Gültigkeit haben vom 01.07.07 bis 30.06.2009
Und dann noch diese hier mit Stand 01.01.08 http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab8/ddorftab2008.pdf
Beide gefunden hier http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm
Welche von beiden ist denn nun aktuell? Die Daten überschneiden sich ja über einen gewaltigen Zeitraum.
Bei dem Betrag, der da einkommensentsprechend genannt ist, muß dann wohl noch das Kindergeld anteilig berücksichtigt werden. Kann ich dann - wenn ich denn weiß, welche Tabelle Gültigkeit hat - die Hälfte des Kindergeldes dort abziehen und habe dann den empfohlenen Unterhaltsbetrag?
Danke!