zum ersten mal Ärger mit Ebay

sky

Familienmitglied
Nee, die Quittungen hab ich nicht mehr, ist glaub auch schon ein jahr her oder so, als ich die mal bestellt hatte.

Hab jedenfalls heute eine Mail von der dame erhalten, sie schreibt:

Hallo, eventuell war das dort ein Druckfehler.
Aber Sie haben doch die BHs gesehen und wissen wie
Push up BHs aussehen, oder? Die haben alle die kleinen
Kissen drin.
Ich bin davon ausgegangen denn kann nur solche tragen.
Möchte den Kauf rückgängig machen, denn es sind keine Pus up BHs.



Toll....was mach ich denn nun?
zurücknehmen möcht ich die auf keinen Fall, hatte das ja auch so reingeschrieben KEIN Umtausch!

Wie kann ich ihr das am besten schreiben, ohne dass es doof klingt
?

Kann mir jemand was formulieren?:-(

 

Conny

Mrs. Snape
Du schreibst ganz einfach, dass es leider kein Umtauschrecht gibt, auch wenn es dumm gelaufen ist. Die Bezeichnung "Push up" ist nicht rechtlich festgelegt, soll heißen, dass da nicht die kleinen Kissen drin sein müssen! Ich hab übrigens auch nen Push Up OHNE Kissen, die gibts auch OHNE!! Und du hast ja in deiner Artikelbeschreibung nix von Kissen geschrieben, oder? Dann hätte sie früher nachfragen müssen.
Manche BH´s pushen durch ihren Schnitt, ohne dass Kissen drin sind. Und du hast ihn ja auch nicht als Wonderbra verkauft, denn das ist ja ein bestimmter Push Up!

LG Conny
 

Océanne

Gehört zum Inventar
Hallo!

Du hast doch darauf hingewiesen, dass es keinen Umtausch gibt. Wenn du privat verkaufst, bist du eh nicht dazu verplfichtet

Schreib doch:

Es tut mir leid, dass Sie mit der Ware nicht zufrieden sind. Allerdings habe ich mich bei der Artikelbeschreibung an die Vorlage von OTTO gehalten, aufgrund derer habe ich die Bhs dort auch gekauft. (von Tulpinchen geklaut ;) :oops:) Push-Ups sind auch nicht grundsätzlich mit Kissen ausgestattet.
Ein Umtausch ist ausgeschlossen, darauf wurde auch in der Artikelbeschreibung hingewiesen.

Viele Glück!

Océanne, die gerade selber einen Push-Up ohne Kissen trägt :nix: *g*
 

Mullemaus

Chatluder
Océanne hat gesagt.:
Hallo!

Du hast doch darauf hingewiesen, dass es keinen Umtausch gibt. Wenn du privat verkaufst, bist du eh nicht dazu verplfichtet

Das gilt leider nicht grundsätzlich. Der Verkäufer ist verpflichtet, seinen Artikel genauestens zu beschreiben (und daß es ein Push-up ohne Kissen gewesen ist, war das auf dem Foto sichtbar?). Verschweigt der Verkäufer aus Unwissenheit/Unkenntnis/Absicht wichtige Produkteigenschaften, kann der Käufer auch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags bestehen.

Andererseits darf die Käuferin sich auch nicht so einfach drauf verlassen, daß es ein Push-up mit Kissen war... - sie hätte auch nachfragen können.

Ich würd den Kaufvertrag vielleicht wirklich rückgängig machen - aber ohne Portokostenerstattung an die Käuferin. Die Einstellgebühren kannst Du Dir wieder gutschreiben lassen, so hättest Du keinen Verlust.

LG,
Mullemaus
 

Océanne

Gehört zum Inventar
Mullemaus hat gesagt.:
Das gilt leider nicht grundsätzlich. Der Verkäufer ist verpflichtet, seinen Artikel genauestens zu beschreiben (und daß es ein Push-up ohne Kissen gewesen ist, war das auf dem Foto sichtbar?). Verschweigt der Verkäufer aus Unwissenheit/Unkenntnis/Absicht wichtige Produkteigenschaften, kann der Käufer auch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags bestehen.

Andererseits darf die Käuferin sich auch nicht so einfach drauf verlassen, daß es ein Push-up mit Kissen war... - sie hätte auch nachfragen können.

Wenn sie sich an die ursprüngliche Artikelbeschreibung gehalten hat, wird doch auch nichts von Kissen dringestanden haben. Und wie Conny schon sagt, Push-Ups müssen keine Kissen haben.


Viele Grüße

Océanne
 

Mullemaus

Chatluder
So, und nu hab ich im Kaufabwicklungs-Forum bei ebay mal geklaut:

Grundsätzlich hat jeder eBayer bei seiner Anmeldung die AGB’s in vollem Umfang akzeptiert. Hier im Besonderen:
§ 8 Allgemeine Grundsätze
4.
Der Anbieter muss sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen. Er hat sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.

Normalerweise ist es so, dass nach Erhalt der Ware und Abweichung zur Artikelbeschreibung der Käufer den Verkäufer um Stellungnahme bittet (für evtl. Preisnachlass oder Rückabwicklung). Stimmt der VK der Rückabwicklung zu, hat der Käufer die Rücksendung erst mal auf seine Kosten zu veranlassen. Erhält der VK die Ware und stimmt dem Vorwurf zu, sollte innerhalb einer gewissen Frist der Kaufpreis zzgl. 2 x Porto auf das Konto des Käufers zurücküberwiesen werden.
Schau auch hier rein: http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131

Selbst wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hätte, könnte er trotzdem für einen Defekt oder eine Abweichung zur Artikelbeschreibung zur Verantwortung gezogen werden, sofern Du als Käufer ihm nachweisen kannst (z.B. durch Bestätigung eines Fachgeschäftes), dass dieser Defekt vor Gefahrenübergang (sprich vor Abgabe beim Transportunternehmen) vorgelegen hat.
Schau dazu hier:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4242
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm #4


@ Oceanne:
Für Verträge ist es völlig nebensächlich, was ein Versandhaus ursprünglich mal geschrieben hat.

Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, daß Skys Artikelbeschreibung vielleicht nicht völlig korrekt war - und sich aus diesem Umstand Gründe für eine Rückgängigmachung des Kaufvertrags ergeben können. Ich sehe auf beiden Seiten ein wenig Mitschuld an der Situation - einmal durch die ungenaue Artikelbeschreibung - zum anderen durch das Nicht-Nachfragen der Käuferin.

Stell Dir mal vor, Du kaufst ein bestimmtes Gerät, was schon aufgrund des Namens eine bestimmte Funktion annehmen läßt - aber dieses Gerät gibt es in 2 Versionen, einmal mit und einmal ohne diese Funktion. Du kaufst dieses Gerät, weil Du aufgrund der Artikelbeschreibung davon ausgehst, daß diese Funktion vorhanden ist - und stellst dann nach dem Erhalt fest, daß es eben nicht so ist. Würdest Du Dich damit 'abspeisen' lassen, daß gesagt wird: "Tja, Pech gehabt - Rücknahme wurde ausgeschlossen."?

Und so ergeben sich halt meiner Meinung nach mehrere Möglichkeiten: Rücknahme (ob mit oder ohne Portoerstattung ist Verhandlungssache), Preisminderung, oder Rückgängigmachung des Kaufvertrags.

LG,
Mullemaus
 

Océanne

Gehört zum Inventar
Hallo!

Klar, gebe dir ja Recht. Andererseits, die Käuferin hätte ja auch nachfragen können. Obwohl, wenn man davon ausgeht, dass sie überzeugt ist, Push-Ups wären immer mit Kissen.....wenigstens ist sie jetzt eines besseren belehrtworden. ;) Deswegen denke ich, dass es manchmal auch Auslegungssache sein mag, ob nun korrekt oder nicht. Wie wäre es denn, wenn Sky ihre Artikelbeschreibung mal reinsetzt? So wissen wir wenigstens worüber wir gerade reden. :-D
Es scheint wohl wirklich etwas zwiespältig zu sein. So gesehen würde ich auch nochmal über eine Rückerstattung nachdenken.
Die böhmischen Ebay-Wälder.... :-D

Viele Grüße

Océanne
 

Tulpinchen

goes Hollywood
Boah, das wird ja zur Wissenschaft! :umfall:

Weißte was, Sky? Ich glaub, der Einfachheit halber würde ich auf Mullemaus' Vorschlag zurückgreifen, mich kulant zeigen (und das auch nochmal ausdrücklich in der Mail erwähnen) und die Kaufabwicklung rückgängig machen. Das dann aber wirklich nur mit Rückzahlung des Kaufpreises. Portokosten muß die Käuferin selbst zahlen; Du behälst dann halt die eBay-Gebühren.

Vermutlich wird sie Dich dann trotzdem schlecht bewerten; also denk Dir schon mal nen neuen eBay-Namen aus. :-?

Viel Glück!
:winke:
 
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