AW: Wintergarten
Hier, in dieser Gemeinde, (in anderen Gemeinden ist das wieder anders *g*), gilt ein Wintergarten als feste Baute und die muss den grossen Grenzabstand einhalten. Der wiederum berechnet sich aus Gebäudelänge mal Geschosse (oder so ähnlich) und beträgt ungefähr 8 Meter - und unser Haus steht ungefähr minus ein paar cm 8 Meter von der Grenze weg....
Damit ist es nicht möglich, hier ein Zimmer, einen Wintergarten oder sonst was Festes, Geschlossenes anzubauen.
Das gleiche Gesetz sagt aber auch, dass ein gedeckter, einseitig offener Sitzplatz bis 2 Meter an die Grenze gebaut werden darf - was den Nachbarn und das Stadtbild sicher mehr stören würde.
Nun denn, es ist wie es ist - wenn der gedeckte Sitzplatz gross genug ist, darf es auch auf dem vordersten Meter hineinregnen, es bleibt noch immer genug trockener Platz. Wenigstens ist nicht vorgeschrieben, welche Seite offen ist, sodass wir eine der kleinen Seiten offen lassen können
Wenn wir gedurft hätten, dann hätten wir einen temperierten Wintergarten gebaut - nicht als Wohnraumerweiterung mit Wohntemperatur das ganze Jahr, sondern als Gartensaisonverlängerung, alles mit Schiebetüren.
LG, Jac