AW: Versicherungsfrage Glasschaden am Auto - @Angela??
ah so. Da kenn ich mich zuwenig aus.
Aber, wenn du bzw. GG sagt, dass das möglich ist, dann ist es okay. Ich würde nur vermeiden,
irgendetwas anzugeben, was womöglich nicht sein
kann.
Schadensachbearbeiter haben ein ziemliches Gespür dafür, was sein kann und was nicht. Und mit einer falschen Angabe riskiert man mal eben den Versicherungsschutz für eine Sache die eigentlich bezahlt worden wäre, wäre man bei der Wahrheit geblieben.
Ich hatte zwar mit Autos nix zu tun, aber dafür mit Menschen, da konnte ich dir auf den ersten Blick meistens sagen: Da ist was faul. Die vielen Autoerotiker, die so draußen rumlaufen, lügen nämlich alle obwohl sie gar nicht müssten.
Da fällt mir eine nette Gesichte ein.
Ich krieg eine Schadenanzeige, da steht als Schadenhergang: Mann ist in den Keller gegangen, um Wasserflaschen zu holen. Beim Hochgehen stolpert dieser und fällt mit seinem Penis auf die zerbrochene Wasserflasche und kommt dann mit Schnittwunden am Penis ins Krankenhaus. Für den Krankenhausaufenthalt will er Krankenhaustagegeld haben. Der kluge Schadenbearbeiter (ich :-D ) fragt sich. Warum geht der Nackt in den Keller? Wie kann man so doof fallen, dass man ausgerecht mit dem nackten Penis auf Glasscherben fällt - und zwar ohne das z.B. das Gesicht oder Hände mitbetroffen wäre? Da stimmt doch was nicht. Also Arztbericht angefordert. Da steht dann als Unfallhergang:
"Beim Onanieren in eine Vase zersprang diese und der Patient zog sich tiefe Schnittverletzungen am Penis zu"
Hätte er direkt geschrieben, dass er in eine Vase gew... hätte, wäre die Leistungspflicht klar gewesen. Oder wäre er wenigstens so clever gewesen, beim Arzt dieselbe Story zu erzählen :nein: Aber so, hätte ich ablehnen können, weil er bewusst falsche Angaben gemacht hat. Aber da es ein guter Kunde war, haben wir trotzdem bezahlt, aber nicht ohne ihn darauf hinzuweisen, dass wir wissen, was er getan hat :-D
Liebe Grüße
Angela