Tipp für alle, die ihre Lebensversicherungen vor Ablauf gekündigt haben

Conny

Mrs. Snape
AW: Tipp für alle, die ihre Lebensversicherungen vor Ablauf gekündigt haben

Nee, echt?? Also muß ich mich doch mal dranmachen!

Ich freu mich für euch!!! :bussi:
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Tipp für alle, die ihre Lebensversicherungen vor Ablauf gekündigt haben

Ja, voll in echt. :hahaha: Ich hab's schwarz auf weiß, auch wenn ich's gerade selbst nicht glauben kann.

Mit SO viel, hätte ich gar nicht gerechnet.

Hach ja.....

Liebe Grüße
Angela
 

Italia

süße Fee
AW: Tipp für alle, die ihre Lebensversicherungen vor Ablauf gekündigt haben

Angela hat gesagt.:
:winke:

ich hol das Thema noch mal hoch, denn ich habe heute meinen Bescheid im Kasten gehabt: Wir kriegen 930,00 Euro!! :achwiegu:

Also Leute, es lohnt sich! Geld bekommt nur der, der sich meldet.

Liebe und freudige Grüße
Angela


oh ...das wäre super... da muß ich GG zeigen
 

Sonja

Integrationsbeauftragte
AW: Tipp für alle, die ihre Lebensversicherungen vor Ablauf gekündigt haben

Angela, wie genau hast du das gemacht?

Reicht das, wenn ich meinen Versicherungsfuzzi anrufe?
 

Conny

Mrs. Snape
AW: Tipp für alle, die ihre Lebensversicherungen vor Ablauf gekündigt haben

Das glaub ich nicht Sonja, der wiegelt dich höchstens ab.

Schreib doch auch so nen Formbrief:

Absender)

(Wenn wegen drohender Verjährung Eile geboten ist:) Per Einschreiben mit Rückschein

An
(Versicherung, Adresse)



(Datum)



Rückkauf der Kapitallebensversicherung Nr. (Nummer Ihres Versicherungsscheins)
Anspruch auf Nachzahlung/Zahlung


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bei Ihnen am (Datum oder Monat und Jahr) den genannten Kapitallebensversicherungsvertrag abgeschlossen. Bedauerlicherweise war ich gezwungen, diesen Vertrag am (Datum oder Monat und Jahr) vorzeitig zu kündigen. Sie haben mir damals keinen/nur (Betrag) Euro als Rückkaufswert vergütet. Nach den Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 (Aktenzeichen: IV ZR 162/03, IV ZR 177/03 und IV ZR 245/0:relievedface: steht mir wahrscheinlich eine (höhere) Entschädigung zu. Bitte berechnen Sie den Rückkaufswert nach den vom Bundesgerichtshof festgelegten Regeln und überweisen Sie ihn/die Differenz zur bereits gezahlten Summe auf mein Konto Nr. (Kontonummer) bei der (Bank BLZ). Falls Sie der Auffassung sind, keine Nach-/Zahlung leisten zu müssen, begründen Sie dies bitte schriftlich, damit ich Ihre Rechtsauffassung überprüfen lassen kann.

(Gegebenenfalls bei drohender Verjährung:) Bitte antworten Sie spätestens bis zum 15. Dezember 2005. Ich sehe mich sonst gezwungen, Beschwerde beim Versicherungsombudsmann einzulegen und gegebenenfalls auch einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die dadurch entstehenden Kosten hätten Sie zu tragen.)

Schon im Voraus: Vielen Dank!


Grüße,


Da trägst du deine kompletten Daten ein und fertisch!
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Tipp für alle, die ihre Lebensversicherungen vor Ablauf gekündigt haben

Gilt das nur, wenn man jetzt kündigt oder auch, wenn man vor ca. 2 Jahren gekündigt hat?

Kann man sich dann noch nachträglich melden?

Ich hatte allerdings eine Fond-Lebensversicherung und die lief nicht mal 1 Jahr. An Beiträgen waren das insgesamt knapp 500 €.

LG
Rebecca
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Tipp für alle, die ihre Lebensversicherungen vor Ablauf gekündigt haben

:winke: Sonja,

ich habe direkt die Direktion des Unternehmens angeschrieben. Auf den Versicherungsmenschen würd ich mich nicht verlassen. Die Versicherungen winden sich derzeit gerne. :) Außerdem kann das sowieso nur die Fachabteilung in der Direktion errechnen, dein Versicherungsmensch müßte also weiterleiten.

In dem Fall würde ich was in der Hand haben wollen - also per Brief.

Liebe Grüße
Angela
 

Conny

Mrs. Snape
AW: Tipp für alle, die ihre Lebensversicherungen vor Ablauf gekündigt haben

Krümel hat gesagt.:
Gilt das nur, wenn man jetzt kündigt oder auch, wenn man vor ca. 2 Jahren gekündigt hat?

Kann man sich dann noch nachträglich melden?

Ich hatte allerdings eine Fond-Lebensversicherung und die lief nicht mal 1 Jahr. An Beiträgen waren das insgesamt knapp 500 €.

LG
Rebecca

Gilt für bereits gekündigte Verträge auch, allerdings darf das noch keine 5 Jahre her sein wegen Verjährung (also deine Kündigung).

:winke:
 
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