Schäfchen
Copilotin
Hallo,
heute überraschte mich meine liebe Sachbearbeiterin beim Amt mit der Verkündigung, dass in der neuen allgemeinen Kitasatzung BaföG als Einkommen gehandhabt wird und dementsprechend angerechnet wird. Auf meine Frage, was sie denn da anrechne ... schließlich muß ich BaföG zum Teil zurückzahlen, schluckte sie und wußte keine rechte Antwort. Sie muß sich nun erstmal schlau machen, wie das mit den unterschiedlichen BaföG-Arten gehandhabt wird.
Und dann faselte sie was von Neuberechnung, wenn ich anfange, das BaföG zurückzuzahlen. Bei einer Studiendauer von 9 Semestern (4 1/2 Jahre) und der Regelung, dass BaföG 4 Jahre nach Studienabschluß zurückgezahlt werden muß, komme ich also in 8 1/2 Jahren zu einer Neuberechnung und ggf. Rückvergütung? Ist ja ein schlechter Witz, da gehen die Kinder längst zur Schule.
Wie ist das bei euch? Wird BaföG als Einkommen berechnet und zu welchem Prozentsatz?
fragt
Andrea
heute überraschte mich meine liebe Sachbearbeiterin beim Amt mit der Verkündigung, dass in der neuen allgemeinen Kitasatzung BaföG als Einkommen gehandhabt wird und dementsprechend angerechnet wird. Auf meine Frage, was sie denn da anrechne ... schließlich muß ich BaföG zum Teil zurückzahlen, schluckte sie und wußte keine rechte Antwort. Sie muß sich nun erstmal schlau machen, wie das mit den unterschiedlichen BaföG-Arten gehandhabt wird.
Und dann faselte sie was von Neuberechnung, wenn ich anfange, das BaföG zurückzuzahlen. Bei einer Studiendauer von 9 Semestern (4 1/2 Jahre) und der Regelung, dass BaföG 4 Jahre nach Studienabschluß zurückgezahlt werden muß, komme ich also in 8 1/2 Jahren zu einer Neuberechnung und ggf. Rückvergütung? Ist ja ein schlechter Witz, da gehen die Kinder längst zur Schule.
Wie ist das bei euch? Wird BaföG als Einkommen berechnet und zu welchem Prozentsatz?
fragt
Andrea