Röteln
Eine Rötelninfektion während der Schwangerschaft kann einen Spontanabort, den Tod des Fötus oder ein kongenitales Rötelnsyndrom zur Folge haben. Das kongenitale Rötelnsyndrom umfasst Fehlbildungen des Gehörs (Schwerhörigkeit), der Augen (Katarakt, Mikrophthalmus, Glaukom u.a.), des Herzens (Vorhof- oder Kammerseptumdefekte, Pulmonalarterienstenose u.a.) und des Nervensystems (Mikroenzephalie, Intelligenzdefizit u.a.).
Die Inzidenz der Fehlbildungen variiert mit dem Zeitpunkt der Infektion: sie beträgt etwa 85% bei Frauen, die in den ersten acht Schwangerschaftswochen erkranken. Für den grösseren Zeitraum der ersten 20 Schwangerschaftswochen errechnet sich ein Risiko von 20 bis 25%. Nach der 20. Woche führt eine Rötelninfektion kaum mehr zu Fehlbildungen. 4.
Anon (CDC). Morb Mortal Wkly Rep 1998; 47: 1-57
Der Rötelnimpfstoff enthält attenuiertes Lebendvirus und kann theoretisch dieselben Probleme wie die eigentliche Rötelninfektion verursachen. Es sind aber mehrere hundert Fälle von Frauen bekannt, die versehentlich in der Schwangerschaft geimpft worden sind, deren Kinder aber keine Fehlbildungen aufwiesen. Sofern die Rötelnimpfung in der Schwangerschaft überhaupt ein Embryopathie-Risiko darstellt, so ist dieses zweifellos viel kleiner als das Risiko bei einer Rötelnerkrankung. 3.
Dabney BJ (Ed). Reprotox Database, Reprorisk System. 1999; Micromedex Englewood, Colorado
Eine Impfung während der Schwangerschaft wird dennoch als kontraindiziert angesehen.
Aufgrund dieser Überlegungen sollten alle Frauen, die eine Schwangerschaft planen und nicht lege artis geimpft sind, gegen Röteln geimpft werden. In der Schwangerschaft - und besonders im ersten Trimester - soll die Impfung vermieden werden. Die amerikanischen Behörden («Centers for Disease Control», CDC) raten, nach der Impfung mit einer Schwangerschaft mindestens 3 Monate abuzuwarten