AW: Kennt sich jemand mit dem Kirchengesetz aus?
Meine zwei ja auch :nix: da ist der eine Pate nimmer in der Kirche drinne, aber gefragt hat der Pfarrer bei Lars schon, ob die Paten katholisch seien, anders ginge es nicht. Einen Nachweis wollte er nicht - katholisch isser ja der eine Pate, aber eben nimmer drinne in der Kirche....
Ich glaub nach dem Kirchengesetz darf das dann offiziell nicht sein, dann ist ein konfessionsfremder Pate eigentlich gar keiner, auch wenn einzelne Pfarrer das individuell handhaben. Aber darum gings hier glaub ich gar nicht, oder? :???: Oder doch? Ist die Frage, wenn konfessionfremd, ob man dann überhaupt austragen lassen kann oder der Pate niederlegen kann, wenn man offiziel gar nicht Pate hätte sein dürfen....achje, ist das kompliziert....
Mir isses ja auch egal - ich hab mir meine Paten für meine beiden nicht nach der Konfession ausgesucht, sondern wie sie als Mensch sind und für uns kann ich sagen, dass wir eine sehr gute Wahl getroffen haben. Und ich bin auch nicht so der Kirchgänger, dass wenn mal was im argen wäre, ich die Paten direkt austragen lassen würde. Wenn ein Pate nimmer will, dann eben nicht und gut ist, aber dann noch groß an die Kirche wenden und austragen lassen....