Ich krieg die Krise "Internetabzocke"

Tamara

Prinzessin
Boah ich fühle mich grade so hilflos :(

Ich habe von einer Internetplattform eine Rechnung über 96,- € bekommen, da ich mein Widerspruchsrecht nicht in gebrauch genommen hätte und der Vertrag somit Rechtskräftig ist :???:

Ich habe mich angeblich bei einem Outlet kostenpflichtig angemeldet und soll dort nun einen Jahresbeitrag zahlen. Ich habe denen sofort mitgeteilt, dass ich das nicht gemacht habe und die kamen mir mit meinen kompletten Daten und meiner IP Adresse, die hinterlegt sei. Ein Aktivierungslink sei von meiner Addy auch geklickt worden, also wäre das schließlich alles rechtens.
Ich habe denen so einen Bogen "Erklärung über Datenmißbrauch" ausgefüllt und zurück geschickt und heute bekomme ich dann das:

... Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung der Dienstleistung „Outlets.de“. Sie haben sich nachweislich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer Emailadresse eingetragen.

Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert zu haben.

Das Ihnen nach Ihrer Anmeldung zustehende Widerrufsrecht von 2 Wochen haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die von Ihnen bei Vertragsschluss akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtliche Grundlagen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.

Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabenverordnung sind wir gerecht geworden, der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske (siehe auch Urteil vom Landgericht Mannheim, Az: 2 O 268/08).

Bitte beachten Sie, dass im Falle eines gerichtlichen Verfahrens erhebliche Kosten auf Sie zukommen können und es bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, die gesetzlich nunmehr in § 28a BDSG geregelt sind, sogar zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen könnte.

Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist gemäß § 28a Abs. 1 Ziff. 4 BDSG zum Beispiel dann zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.

Zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung erfolgte eine Speicherung der IP-Adresse (physikalische IP-Adresse des Computers), des genutzten Betriebssystems sowie des genutzten Internetbrowsers. Dabei erfolgte die Speicherung der Daten nach §15 TMG (Telemediengesetz), Absatz 4, 7, 8 sowie den Datenschutzbestimmungen der IContent GmbH. Anhand der protokollierten IP-Adresse sowie der ergänzenden Daten ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu identifizieren.

Angesichts des Umfanges der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen müssen.

Ach ja und das auch:

Bezüglich Ihrer Aussage, dass die uns vorliegende Anmeldung nicht von Ihnen selbst vorgenommen wurde, möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen:

Unsere Aufzeichnungen belegen eine nachweisbare Anmeldung unter Angabe Ihres Vor- und Zunamens, Ihres Geburtsdatums, Ihrer Anschrift sowie Ihrer Emailadresse. An diese wurde Ihnen im Anschluss an die Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit einem Aktivierungslink für den Zugang zum Mitgliedsbereich zugesandt.

Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtliche Grundlagen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.


Zur Klärung der Zurechnung bräuchten wir von Ihnen eine genaue Darlegung des Sachverhalts, in der insbesondere die folgenden Fragestellungen beantwortet werden:

- Waren Sie zum in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt im Internet und über welchen Provider?

- Hat außer Ihnen noch eine weitere Person Zugriff auf den bei uns eingetragenen Email-Account?

- Haben Sie Maßnahmen implementiert, die Ihr Email-Konto vor dem unbefugten Zugriff Dritter (auch Haushalts-/Familienangehörige) schützen? ist insbesondere Ihr Zugangspasswort zu dem Email-Konto im Rechner zur automatischen Vervollständigung abgespeichert und nutzen Dritte diesen Rechner?

- Können Sie kategorisch ausschließen, dass eine dritte Person (auch Haushalts-/Familienangehörige) Ihre Email Daten verwendet hat, um sich bei uns anzumelden?

- Wenn tatsächlich nur Sie Zugang zu Ihre Email-Account haben, bedarf es auch einer Darlegung, wie ein Aktivatorlink, der in einer an Ihr Email-Konto gerichteten E-Mail enthalten war, ausgelöst worden ist.


Die selbstverständlich freiwillige Beibringung dieser Informationen ist in Ihrem wie in unserem Interesse, denn wir werden die aus dem Vertrag resultierenden Forderungen durchsetzen, gleichzeitig aber auch ggfs. strafrechtliche Schritte gegen die Person einleiten, die Ihre Daten zur Anmeldung bei uns missbraucht und uns über Ihre Identität getäuscht hat.

Rein vorsorglich möchten wir Sie aber auch darauf hinweisen, dass wir die für die Recherche entstehenden Kosten im Rahmen eines Schadenersatzanspruches geltend machen werden, wenn sich anhand der mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers gespeicherten IP-Adresse herausstellt, dass Sie entgegen der nachfolgenden Erklärung doch die Anmeldung durchgeführt haben sollten. Bitte denken Sie, dass die Idendität bzw. die Person, welche die Anmeldung durchgeführt hat, anhand der IP-Adresse (physiaklische Adresse des Computers) identifiziert werden kann.

Zur weiteren Information verweisen wir auf § 269 Abs. 1, 2 StGB - Fälschung beweiserheblicher Daten:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (...)"

Informationen zur Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung:

Zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung erfolgte eine Speicherung der IP-Adresse (physikalische IP-Adresse des Computers), des genutzten Betriebssystems sowie des genutzten Internetbrowsers. Dabei erfolgte die Speicherung der Daten nach §15 TMG (Telemediengesetz), Absatz 4, 7, 8 sowie den Datenschutzbestimmungen der IContent GmbH. Anhand der protokollierten IP-Adresse sowie der ergänzenden Daten ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu identifizieren.

Wie frech ist das denn ??? Habe ich nun nur noch mit einem Rechtsanwalt eine Chance ??? DAs gibts doch nicht :(
 

Tamara

Prinzessin
AW: Ich krieg die Krise "Internetabzocke"

Danke Kim :bussi:

Das ist einfach unglaublich :ochne: Dann werd ich das auch mal aussitzen :wink:
 

hexlein

immer da wo´s brennt
AW: Ich krieg die Krise "Internetabzocke"

Ja Tamara aussitzen. Torsten ist letztes Jahr in dieselbe Falle getappt. Wir haben das auch bekommen und liegen lassen ... im Oktober kam der letzte Brief und seitdem nichts mehr ;-)
 

Claudia

glücklich :-)
AW: Ich krieg die Krise "Internetabzocke"

:ochne: wieder ein neuer Abzocke-name....Sitz es aus. Ich hab hier zwei Sachen liegen, von denen ich das letzte Mal vor anderthalb bzw zwei Jahren gehört hab.

:winke:
 

NiciH.

Familienmitglied
AW: Ich krieg die Krise "Internetabzocke"

Mir ist das gleiche passiert, hab das hier auch noch liegen. Hab seid oktober nichts mehr von denen gehört.
 

Reni

die heisse Ohren macht
AW: Ich krieg die Krise "Internetabzocke"

Wir hatten das schon 2 mal :umfall: und bei beiden Malen war es derselbe Geschäftsführer. Anzeigen hilft auch, rät auch der Verbraucherschutz, je mehr Anzeigen eingehen desto schneller kann denen das Handwerk gelegt werden. Wir haben zuletzt schon Briefe von einem Anwalt bekommen, dieser hat vor nicht allzu langer Zeit das Mandat für diese Firma abgelegt weil er selbst schon Anzeigen bekommen hat, ging groß durch die Presse und das TV.

Liebe Grüße
Doreen :winke:
 
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