Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Mara

Zuckerbäcker
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Ich melde mich auch mal.
:winke:

Also, erst mal zu dem Privatgrundstück. Der Parkplatz eines Baumarktes ist öffentlicher Verkehrsraum, da er von jedem Verkehrsteilnehmer genutzt werden kann.
Nicht öffentlich - Privat - wäre er, wenn eine Schranke davor ist, sodaß nur autorisierte Personen auf das Gelände können.
Beim Rückwärtsfahren muss man meiner Kenntnis nach nicht angeschnallt sein.
Danach definitiv schon.
Schrittgeschwindigkeit - das ist mir neu, das habe ich noch nie gehört. Meines Wissenstandes nach muss jeder angeschnallt sein, solange er sich mit seinem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt und entsprechende Rückhalteeinrichtungen vorhanden sind.
Und das die Beamten immer zu zweit sein müssen ist unfug. Warum? Ich kann auch sehr gut jemanden verwarnen, wenn ich alleine unterwegs bin, natürlich kann er/sie Wiederspruch einlegen, aber in der Regel wird damit niemand durchkommen, selbst wenn es nur ein Beamter ist.
 

Onni

Sprücheklopfer
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

:winke:


Nicht öffentlich - Privat - wäre er, wenn eine Schranke davor ist, sodaß nur autorisierte Personen auf das Gelände können.
.

Richtig.Wobei die Schranke allein auch nicht ausreicht. Bei den meisten öffentlichen Parkplätzen ist ja auch eine Schranke angebracht.Aber wie Mara schon sagte, falls nur authorisierte Personen drauf dürfen ist es halt nicht mehr öffentlicher Verkehrsraum.

Und dann wollte ich noch sagen:

So wie ich es gelesen habe, hat dein Mann ja danach auf dem Gehweg angehalten. Also ist das auch öffentlicher Verkehrsraum und somit das Bußgeld berechtigt, da man sich wie gesagt VOR Antritt der Fahrt anschnallen muß. Ob das Bußgeld allerdings in so einem Fall angebracht ist-darüber scheiden sich wahrscheinlich die (Polizei-) geister.;)
 

barbara

feuerpferd
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

na da tät ich mich auch ärgern :umfall: haben die echt keine anderen sorgen?

ich bin gespannt was euer anwalt-freund dazu sagt.

lg und ruhig blut :bussi:
barbara
 

Tulpinchen

goes Hollywood
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Es gibt einen bestimmten Zeitpunkt während des Aufenthaltes im Auto, ab dem man angeschnallt sein muß. Ich bin mir nur nicht sicher, ob es das Einstecken/Umdrehen des Zündschlüssels ist oder das Anlassen des Motors.

Egal, ob der Parkplatz privat oder öffentlich war - mit dem Kreuzen des Gehwegs hat sich Dein Mann in den öffentlichen Straßenverkehr begeben. Eine Regelung, daß man mit Schrittgeschwindigkeit im öffentlichen Verkehr nicht angeschnallt sein muß, wäre mir neu. Dann könnte ich mich ja in jedem Stau abschnallen, nur was wäre dann mit meiner Versicherung, wenn mir einer hintendrauf knallt? Ebenso würde das heißen, daß man sich in Spielstraßen nicht anschnallen müßte. Macht für mich keinen Sinn.

Wie ich das jetzt les und an mein jüngstes Vergehen denke, scheint mir, die Gesetzeshüter nehmen es im Augenblick fast übergenau.

:winke:
 

Su

Das Luder
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Das sagt mir: Die x Meter im öffentlichen Verkehr, die Göga ohne Gurt fuhr, sind anzumerken. So. Nun hat er es 1. selbst bemerkt nach x Metern 2. könnte er einen Anhalteplatz gesucht haben, um ohne den Verkehr zu behindern....

kennst Du das nicht man fährt aus dem Parkplatz raus auf den Gehweg und schaut ob die Strasse frei ist und schnallt sich während dessen an. Also er war noch nicht in volller Fahrt....
 

Su

Das Luder
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Paß mal auf, nachher waren die 30 Tacken gar nicht für's Anschnallen, sondern für's Kelle nicht sehen...

Salat

Der vergehenstext lautet anders auf dem Zettel...


Mal OT: Früher fuhr man doch auf so großen MetroParkpläzen um fahren zu lernen, natürlich ohne Füherschein, das ist ja dann auch nicht rechtens oder?

LG
Su
 

Mara

Zuckerbäcker
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Der vergehenstext lautet anders auf dem Zettel...


Mal OT: Früher fuhr man doch auf so großen MetroParkpläzen um fahren zu lernen, natürlich ohne Füherschein, das ist ja dann auch nicht rechtens oder?

LG
Su

Nein, ist es nicht. Wenn man bei sowas erwischt wird, gibt es eine Anzeige für den Fahrer und den Beifahrer und wenn der nicht der Inhaber des PKW ist, auch für den Halter.
Fahren darf man nur auf einem Übungsplatz. Oder auf einem Privatgelände. Alles andere ist verboten.
 

Pilot

Bruchpilot
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Tamara, was genau ist denn Privatgelaende?

Ein Parkplatz, der meiner Firma gehoert (rein hypothetisch), ist doch ein privates Gelaende meiner Firma. Und dann habe ich doch derjenige zu sein, der die Regeln da festsetzt.

Meiner Auffassung nach bedarf es einer entsprechenden Widmung als oeffentliche Verkehrsflaeche und diese wiederum entweder eines Eigentums- oder Pachtverhaeltnisses der oeffentlichen Hand oder eines entsprechenden Antrages des Eigentuemers.

Wenn das anders ist, glaub ich gar nicht mehr an den gesunden Menschenverstand.

Ueberspitzt dargestellt: Ich kaufe mir einen Flugplatz und habe keine Schranke an der Einfahrt weil das eben der Vorbesitzer nicht gemacht hat. (Schilder "Privatgrund" schon) Weil die Zufahrt in einer 30er Zone ist, koennten die Herren und Damen in Gruen mich jetzt mit Laser oder Blitz oder Schaetzung zu einem Bussgeld verknacken, wenn ich selbst auf meinem privaten Grund und Boden mit 60 km/h langfahre?
 
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