Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

M&M

Dauerschnullerer
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

ich drücke dir die daumenm das du recht hast und du kein geld bezahlen mußt! ich finde das der hammer unferschämt! viel glück!:winke:
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Das ist eine klassisch grenzwertige Sache. Beim Ausparken muss man nicht angeschnallt sein. Beim Fahren ja.
Auf dem Parkplatz kann ruhig das Schild stehen: Hier gilt die STVO. Steht auf unserem Firmenparkplatz auch. Das heißt aber nicht, dass dies öffentlicher Verkehrsweg ist. Nur wenn es rappelt, dann kann nicht einer kommen und sagen: Warum soll (Bsp.) hier auf dem Parkplatz rechts vor links gelten oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung... (umgekehrt wurde hier ein Schuh draus. Die Polizei hatte kein Zugriffsrecht, als jemand auf unserem Gelände die Rampe für den Lkw blockierte mit dem Auto und auf dem benachbarten Flohmarkt einkaufen ging. Wir mussten privat abschleppen lassen...)

Das sagt mir: Die x Meter im öffentlichen Verkehr, die Göga ohne Gurt fuhr, sind anzumerken. So. Nun hat er es 1. selbst bemerkt nach x Metern 2. könnte er einen Anhalteplatz gesucht haben, um ohne den Verkehr zu behindern. Es ist also eine Auslegungssache.
Entsprechend würde ich überlegen, ob man gegen den Bescheid Einspruch einlegt auf dem Anhörungsbogen, wenn er kommt. Da die Sachlage schildern, geschickt formulieren und gucken, was der Sachbearbeiter sagt. Vielleicht stellt er ein. Ansonsten zahlen, es sei denn, der Anwalt arbeitet kostenlos. Sonst rechnet sich das nicht...
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Paß mal auf, nachher waren die 30 Tacken gar nicht für's Anschnallen, sondern für's Kelle nicht sehen...

Salat
 

Genoveva

Lynchtante
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

also schilder mit stvo haben in der Regel auf Privatgrundstücken keine bedeutung! und ein parkplatz von einem geschäft ist ein privatgrundstück!!!
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

..........die frage ist, ob der parkplatz auch wirklich zum baumarkt gehört???? lothar hat auch mal auf einem parkplatz etwas verkehrswidrig geparkt und bekam prompt ein knöllchen: das gebaude war zwar privat, der "dazugehörige" parkplatz aber städtisch.........
 

Markus

schlimmer Finger
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Wer nur mit Schrittgeschwindigkeit fährt bzw. wer rückwärts fährt, muss ebenfalls nicht angeschnallt sein. Das gleiche gilt für Fahrten, die auf Parkplätzen stattfinden.
nachdem ich einen strafzettel bekommen habe, weil ich per augenmaß gemessen mit meinem fahrrad 7,5 km/h stat 5 km/h gefahren bin, mache ich immer einen großen bogen um die grünen freunde. besonders wenn ich mit dem rad unterwegs bin.

die haben per augenmaß sicher auch 12,5 km/h gemessen, als dein gatte noch nicht angeschnallt war. ;-)
 

Dana

Ikea Junky
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

nachdem ich einen strafzettel bekommen habe, weil ich per augenmaß gemessen mit meinem fahrrad 7,5 km/h stat 5 km/h gefahren bin, mache ich immer einen großen bogen um die grünen freunde. besonders wenn ich mit dem rad unterwegs bin.

;-)

das ist nich wahr :umfall:und muß ich unbedingt meinem Vater erzählen, der seit einigen Jahrzehnten zu der grünen Spezies gehört....:cool:
 
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