AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht
Das ist eine klassisch grenzwertige Sache. Beim Ausparken muss man nicht angeschnallt sein. Beim Fahren ja.
Auf dem Parkplatz kann ruhig das Schild stehen: Hier gilt die STVO. Steht auf unserem Firmenparkplatz auch. Das heißt aber nicht, dass dies öffentlicher Verkehrsweg ist. Nur wenn es rappelt, dann kann nicht einer kommen und sagen: Warum soll (Bsp.) hier auf dem Parkplatz rechts vor links gelten oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung... (umgekehrt wurde hier ein Schuh draus. Die Polizei hatte kein Zugriffsrecht, als jemand auf unserem Gelände die Rampe für den Lkw blockierte mit dem Auto und auf dem benachbarten Flohmarkt einkaufen ging. Wir mussten privat abschleppen lassen...)
Das sagt mir: Die x Meter im öffentlichen Verkehr, die Göga ohne Gurt fuhr, sind anzumerken. So. Nun hat er es 1. selbst bemerkt nach x Metern 2. könnte er einen Anhalteplatz gesucht haben, um ohne den Verkehr zu behindern. Es ist also eine Auslegungssache.
Entsprechend würde ich überlegen, ob man gegen den Bescheid Einspruch einlegt auf dem Anhörungsbogen, wenn er kommt. Da die Sachlage schildern, geschickt formulieren und gucken, was der Sachbearbeiter sagt. Vielleicht stellt er ein. Ansonsten zahlen, es sei denn, der Anwalt arbeitet kostenlos. Sonst rechnet sich das nicht...