Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

B

Big Daddy

AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Nein, ist es nicht. Wenn man bei sowas erwischt wird, gibt es eine Anzeige für den Fahrer und den Beifahrer und wenn der nicht der Inhaber des PKW ist, auch für den Halter.
Fahren darf man nur auf einem Übungsplatz. Oder auf einem Privatgelände. Alles andere ist verboten.

:zeitung:
Aber nur wenn das Gelände komplett eingezäunt ist und mit einem Tor oder Schranke vom öffentlichen Verkehr abgetrennt ist. ;)

Privatgelände ist alles was nicht öffentlich ist (also nicht der Stadt gehört), also auch ein OBI Parkplatz (wenn er denn OBI gehört(egal ob Schranke oder nicht)). Die Polizei hat dann nur handhabe wenn der Eigentümer des Grundstücks Anzeige erstattet (das ganze läuft dann aber meines wissen`s unter Privatrecht und nicht unter Verkehrsrecht :???:(@Volleybap deswegen muss man dann auch Privat abschleppen lassen und nicht durch die Polizei)).

@Su
Soweit ich dich verstanden hab musste dein Mann um den Parkplatz zu verlassen den Bürgersteig kreuzen um dann auf die Straße zu Fahren. Bevor er auf die Straße gefahren ist hat er sich Angeschnallt, also hat er beim Anschnallen mit den vorder Rädern auf dem Bürgersteig gestanden und das heck des Autos war (je nach breite des Bürgersteiges) noch auf dem Parkplatz. In dem fall hätte er alles richtig gemacht, da er sich bevor er sich in den Öffentlichen Straßenverkehr begeben hat, Angeschnallt hat. :jaja:

MFG Michael
 
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Mara

Zuckerbäcker
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Es ist richtig, dass auf einem Parkplatz niemand abgeschleppt wird. Das ist auch nicht Aufgabe der Polizei. Die ist dafür da Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verfolgen und den Betroffenen/Beschuldigten ausfindig zu machen und einer gerechten Bestrafung zuzuführen. Dafür sind die Ordnungsbehörden der Stadt oder Gemeinde zuständig. Die Polizei nur in Ausnahmefällen.

Bei Ordnungswidrigkeiten bis 35 € hat die Polizei die Möglichkeit dies selbst zu tun. Alles andere ist Sache der Busgeldbehörde oder der Staatsanwaltschaft und Gerichte.

Fährt jemand mit einem Fahrzeug ohne die entsprechende Fahrerlaubnis, ist es eine Straftat.
Läst es jemand zu ist das auch eine Straftat. Und in diesem Fall gilt, überall wo andere Verkehrsteilnehmer ungehindert also ohne Schranke, Kette usw am Verkehr teilnehmen können ist öffentlicher Verkehrsraum. Das gilt ebenso für einen Privaten Flugplatz der nicht abgetrennt ist, sodaß ihn jeder mit seinem Fahrzeug befahren kann oder jeder Feld- oder Waldweg der durch alle genutzt werden kann ebenso wie Parkplätze die von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden können.
Ist der Parkplatz auserhalb der Öffnungszeiten so gesperrt, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer ihn Nutzen kann, ist es für diese Zeit Privatgelände. Allerdings ist dann der Inhaber auch haftbar für alle entstandenen Schäden die in dieser Zeit auf dem Grundstück passieren. Und ich bezweifle, dass z.B Obi bereit wäre die Haftung für die Schäden auch Personenschäden die bei einem Unfall passieren zu übernehmen.
 

Su

Das Luder
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Danke Euch, das ist ja echt interessant, zu meiner Führerscheinzeit war das ganz "in" mit dem Papa auf dem Metro Parkplatz fahren zu üben, wir haben das nie gemacht weil mein Papa dazu keine Zeit hatte, aber andere die ich kenne. Ist aber auch schon ein paar Jährchen her :zahn:

LG
Su
 
B

Big Daddy

AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

:zeitung:
Ich ma :klugschei muss
Es ist richtig, dass auf einem Parkplatz niemand abgeschleppt wird. Das ist auch nicht Aufgabe der Polizei.
:achtung:
Falsch:
Auf öffentlichen Parkplätzen lässt die Polizei sehr wohl abschleppen wenn dort eine OWI besteht. Z.B. wenn dort ein nicht angemeldetes Fahrzeug abgestellt wurde. Auf Privat Grund jeglicher art dagegen nicht, dort muss der Eigentümer des Grundstücks abschleppen lassen. Wie auch von Privat Parkplätzen, welches alle sind die nicht in Öffentlicher Hand (sprich Städtisch) sind. Ein Privatparkplatz bleibt Privat egal ob eingezäunt oder nicht. Deswegen kann ich ja auch rein theoretisch bei OBI (vorausgesetzt ich hab von denen die Genehmigung) mein nicht zugelassenes Fahrzeug abstellen. Während dieses auf einem Öffentlichen Parkplatz abgeschleppt werden würde.

Fährt jemand mit einem Fahrzeug ohne die entsprechende Fahrerlaubnis, ist es eine Straftat.
Läst es jemand zu ist das auch eine Straftat. Und in diesem Fall gilt, überall wo andere Verkehrsteilnehmer ungehindert also ohne Schranke, Kette usw am Verkehr teilnehmen können ist öffentlicher Verkehrsraum.
:achtung:
Falsch:
Ist die entsprechende Fläche in Privatbesitz, bleibt sie Privat egal ob eingezäunt oder nicht. Deswegen stehen ja an vielen nicht eingezäunten (also öffentlich zugänglich) Flächen diese hinweis Schilder "Privatgrundstück betreten oder befahren auf eigene Gefahr". Damit sichert sich der Eigentümer gegen eventuelle Haftung`s Ansprüche ab (z.B. ein Spaziergänger rutscht auf seinem Grund aus und bricht sich was)

Ist der Parkplatz auserhalb der Öffnungszeiten so gesperrt, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer ihn Nutzen kann, ist es für diese Zeit Privatgelände. Allerdings ist dann der Inhaber auch haftbar für alle entstandenen Schäden die in dieser Zeit auf dem Grundstück passieren. Und ich bezweifle, dass z.B Obi bereit wäre die Haftung für die Schäden auch Personenschäden die bei einem Unfall passieren zu übernehmen.
:achtung:
Falsch:
Wie schon gesagt Privat ist immer Privat und nicht bloß wenn eingezäunt. Und ist Privatgelände so gesperrt das niemand Zugang hat ist der Besitzer mit nichten für Schäden haftbar die auf seinem Grundstück passieren. Die entsprechende Person muss sich ja dann widerrechtlich Zugang (also eingebrochen) verschafft haben, sonst wäre sie ja nicht auf das Grundstück gelangt. Das ganze würde auch keinen sin machen. Ich bräuchte mir ja dann bloß ein entsprechend abgesperrtes Grundstück zu suchen, fahre dort mit meinem Auto vor einen Baum und krieg den Schaden dann vom Eigentümer Bezahlt? :???: :konfus:
:peace:
MFG Michael
 
B

Big Daddy

AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

:zeitung:
Zumindest das stimmt soweit ich weiss nicht - auf dem Parkplatz gilt die StVO und demzufolge dürfen dort keine nicht-zugelassenen Fahrzeuge abgestellt werden, sofern diese nicht durch Zaun, Mauer, verschlossener Garage vom öffentlichen Raum getrennt sind.

Tobias

Dieses Schild mit "Hier gilt die STVO" ist nur ein hinweis welche regeln auf diesem Privatparkplatz gelten. Wenn jemand dagegen verstößt muss der Eigentümer aber trotzdem Privat anzeige erstatten. Stellt er dieses Schild nicht auf ist nicht klar wie ich mich dort zu verhalten habe und ich könnte theoretisch dort machen was ich will ohne das mich der Eigentümer belangen könnte. Es sei denn er stellt ein Schild mit eigenen Regeln auf was dann an jeder zufahrt gut sichtbar steht, dann müsste sich jeder der auf sein Grundstück fährt an diese Regeln halten. Es würde dann aber wahrscheinlich ein sehr langes Schild werden und dann währ noch die Frage ob er an alles gedacht hat. Es ist also einfacher die Regeln der STVO zu übernehmen die ja jeder kennen sollte und mit einem kleinem Schild an der einfahrt drauf hinzuweisen.

MFG Michael
 
B

Big Daddy

AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Zumindest das stimmt soweit ich weiss nicht - auf dem Parkplatz gilt die StVO und demzufolge dürfen dort keine nicht-zugelassenen Fahrzeuge abgestellt werden, sofern diese nicht durch Zaun, Mauer, verschlossener Garage vom öffentlichen Raum getrennt sind.

Tobias

:zeitung:
Ich habe ein nicht angemeldetes Auto auf einem Privatparkplatz stehen gehabt der direkt auf die Straße führte und durch nichts abgetrennt (Zaun, Mauer, Kette oder so) war und er durfte da stehen. Habe extra bei der Polizei nachgefragt. Der platz war dadurch das ich Miete dafür gezahlt habe Privat, da Privat durfte er da stehen.

Im falle des OBI Beispiels benötigt man natürlich das Einverständnis des Eigentümers. Sonst kann dieser weil bei Ihm die STVO gilt Privat abschleppen lassen. Da bin ich mir sicher weil ich vor Jahren bei Götzen gearbeitet habe und wir dort einen solchen Fall hatten.

MFG Michael
 
B

Big Daddy

AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht

Michael, da Mara selbst Polizeibeamtin ist, wird sie es schon wissen. ;)

:winke:
Angela
:zeitung:
Ich bin durch meine Jahrelange Tätigkeit als Kraftfahrer in so manche Situation gekommen und kann daher sehr viel aus Erfahrung sprechen. Und ohne jemanden oder speziell Mara angreifen zu wollen, muss ich sagen das ich einige Knöllchen bekommen habe (von Polizeibeamten) die nachher zurückgezogen wurden weil sie nicht rechtens waren. Ich bin zwar schon lange kein Kraftfahrer mehr aber von entsprechenden Gesetzes Änderungen ist mir nichts bekannt. Und auch ein Polizist kann sich mal irren.
:peace:
MFG Michael
 
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