Buchstabensalat
Lebenskünstlerin
Nein, das geht *leider* NICHT.
Die einmal genommene Elternzeit kann nicht "nur für den Mutterschutz/die Geburt" unterbrochen werden.
WENN du bereits jetzt arbeitest (in der Elternzeit), dann darfst du die Elternzeit vorzeitig beenden (mit Datum des beginnenden Mutterschutzes). Diese Monate kannst du *NICHT* nach dem Mutterschutz hintendran hängen, da man die Elternzeit eben nicht unterbrechen kann. Verschieben kannst du weiterhin nur (die letzten) 12 Monate, das werden auch durch Verrenkungen nicht mehr.
Auch bei Zwillingen ist das genauso, sonst könnte man ja folgende Rechnung anstelleln:
1. Kind Elternzeit bis vollendetes drittes Lebensjahr (= 3 Jahre),
2. Kind letzte 12 Monate auf viertes Lebensjahr verschieben (=1 Jahr), insgesamt 4 Jahre Elternzeit genommen.
Der Sinn der Elternzeit ist aber nunmal, die Kinder mindestens in den ersten zwei Lebensjahren vollständig betreuen zu können, seit neuestem mit der Verschiebung. Da Zwillinge eben gleichzeitig altern, rechtfertigt sich eine Verdopplung der Zeit nicht (mit welchem Recht auch? Sind Zwillinge oder Drillinge stärker auf die Mutter angewiesen im vierten Lebensjahr als andere Kinder?). Genauso mit normalen Geschwistern: nur, weil ein weiteres Kind auf die Welt kommt, hört das ältere Geschwister ja nicht auf zu altern.
Nachtrag: wenn man in der Elternzeit GAR NICHT arbeitet, schließt sich eine vorzeitige Beendigung zum Beginn des Mutterschutzes aus. Grund: Man bekommt ja Mutterschaftsgeld, WEIL man durch das Beschäftigungsverbot nicht arbeiten DARF und dieses ausgeglichen werden soll. SOWIESO nicht zu arbeiten, aber dann zu sagen: "im Mutterschutz hätt ich ja gewollt, aber nicht gedurft, also her mit den Kröten" soll damit ausgeschlossen werden.
Nebenbei:
Man muß sich ja in den ersten zwei Jahren festlegen, wie man's haben will. Das bedeutet aber NICHT, daß man zwei Jahre EZ nehmen muß. Man kann bis zu viermal wechseln, also z. B.:
1.-6. Lebensmonat nimmt Papa alleine, 7.-12. ist Mama dran, 13.-18. Monat wieder Papa, 19.-24. Monat Mama. Beide Elternteile sind also wechselseitig mal im Erziehungsurlaub, aber nicht in zusammenhängender Zeit.
(Mein AG wollte mir erklären, ich könne nur zwei Jahre nehmen oder gar nichts - aber nicht das erste Jahr EZ und das zweite Jahr beenden.)
Alle Unklarheiten beseitigt?
Gruß,
Buchstabensalat
Die einmal genommene Elternzeit kann nicht "nur für den Mutterschutz/die Geburt" unterbrochen werden.
WENN du bereits jetzt arbeitest (in der Elternzeit), dann darfst du die Elternzeit vorzeitig beenden (mit Datum des beginnenden Mutterschutzes). Diese Monate kannst du *NICHT* nach dem Mutterschutz hintendran hängen, da man die Elternzeit eben nicht unterbrechen kann. Verschieben kannst du weiterhin nur (die letzten) 12 Monate, das werden auch durch Verrenkungen nicht mehr.
Auch bei Zwillingen ist das genauso, sonst könnte man ja folgende Rechnung anstelleln:
1. Kind Elternzeit bis vollendetes drittes Lebensjahr (= 3 Jahre),
2. Kind letzte 12 Monate auf viertes Lebensjahr verschieben (=1 Jahr), insgesamt 4 Jahre Elternzeit genommen.
Der Sinn der Elternzeit ist aber nunmal, die Kinder mindestens in den ersten zwei Lebensjahren vollständig betreuen zu können, seit neuestem mit der Verschiebung. Da Zwillinge eben gleichzeitig altern, rechtfertigt sich eine Verdopplung der Zeit nicht (mit welchem Recht auch? Sind Zwillinge oder Drillinge stärker auf die Mutter angewiesen im vierten Lebensjahr als andere Kinder?). Genauso mit normalen Geschwistern: nur, weil ein weiteres Kind auf die Welt kommt, hört das ältere Geschwister ja nicht auf zu altern.
Nachtrag: wenn man in der Elternzeit GAR NICHT arbeitet, schließt sich eine vorzeitige Beendigung zum Beginn des Mutterschutzes aus. Grund: Man bekommt ja Mutterschaftsgeld, WEIL man durch das Beschäftigungsverbot nicht arbeiten DARF und dieses ausgeglichen werden soll. SOWIESO nicht zu arbeiten, aber dann zu sagen: "im Mutterschutz hätt ich ja gewollt, aber nicht gedurft, also her mit den Kröten" soll damit ausgeschlossen werden.
Nebenbei:
Man muß sich ja in den ersten zwei Jahren festlegen, wie man's haben will. Das bedeutet aber NICHT, daß man zwei Jahre EZ nehmen muß. Man kann bis zu viermal wechseln, also z. B.:
1.-6. Lebensmonat nimmt Papa alleine, 7.-12. ist Mama dran, 13.-18. Monat wieder Papa, 19.-24. Monat Mama. Beide Elternteile sind also wechselseitig mal im Erziehungsurlaub, aber nicht in zusammenhängender Zeit.
(Mein AG wollte mir erklären, ich könne nur zwei Jahre nehmen oder gar nichts - aber nicht das erste Jahr EZ und das zweite Jahr beenden.)
Alle Unklarheiten beseitigt?
Gruß,
Buchstabensalat