Elternzeit

Melli30

Dauerschnullerer
Hallo zusammen!!

Vielleicht kann mir hier jemand helfen - ich hab ne Frage zur Elternzeit.
Irgendwie blicke ich da nicht so ganz durch :? :
Bin mit meinem 1. Kind Vincent derzeit ja noch bis zu seinem 3. Geburtstag im Juni '04 in Elternzeit.
Nun wird Ende Dezember ja Nr.2 zur Welt kommen. Ich möchte gerne wieder grundsätzlich erst mal die volle Elternzeit von 3 Jahren nutzen. Die würde dann ja bis zum 3. Geburtstag des Kindes gehen (also *rechen-rechen* bis Dezember '06). Hier hätte ich aber eigentlich insgesamt dann durch Nr. 1 "nur" 2 1/2 Jahre Elternzeit (von Juni '04 bis Dezember '06). Kann ich mir das 1/2 Jahr irgendwo anrechnen/hinterlegen lassen (die Elternzeit kann man ja z.B. bis zum 8. Geburtstag des Kindes stückeln). Oder ist das halbe Jahr futsch??

Oje, hoffentlich steigt da jemand durch :-D :(

Über jede Info freut sich
Melanie
 
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Tati

Die Überschneidung ist - meines Wissens - leider futsch, ist bei uns auch so. :(

Das Gesetz verstehe ich so, dass das 1. + 2. Lebensjahr gebunden sind, nur die 12 Monate des 3. Lebensjahres kann man sich für später aufheben.
Aber(!): Das muss vor dem 3. Geburtstag des Kindes schriftlich mit dem Arbeitgeber geregelt sein.
Du kannst dann also nicht einfach wieder arbeiten gehen, und dann, wenn das Kind mit 6 in die Schule kommt sagen, dass du jetzt die restlichen Monate nimmst. Der Arbeitgeber muss vorher zustimmen. Und wenn er nicht zustimmt, dann entweder gleich zu Hause bleiben, oder auch darauf verzichten.


Bei Lara hat mein Mann im 1. Lebensjahr 12 Monate nicht in Anspruch genommen und im 2. Lebensjahr 4 Monate.
Und diese 16 Monate sind für ihn weg. Die darf er nicht hintendranhängen.


Jetzt habe ich aber doch nochmal gegoogelt und habe das gefunden:

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3262.html

2. Flexibles drittes Jahr

Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu einem Jahr der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des 1. Schuljahres möglich.

Hmmm, jetzt grüble ich aber auch wieder!
einmal heißt es "flexibles drittes Jahr", dann aber wieder "Von bis zu einem Jahr". Ganz genau, welche Monate das sind (aus dem 1. oder 2. oder 3. Lebensjahr steht da nicht!
Und nun?
Wen könnte man da fragen? Direkt beim Bundesministerium?


Gruß Tati
 
Hallo,
also, ich habe ja die Zwillis auch innerhalb der Elternzeit von Nicolas bekommen und durfte die Zeit (18 Monate!) nicht dranhängen :-? . Zwerg 4 wird ja auch wieder während der bestehenden Elternzeit geboren werden und laut meines Arbeitgebers ist die überschneidende Zeit "futsch" :???: .

Übrigens: Bei Zwillingen kriegt man ja auch nur einmal max. 3 Jahre Elternzeit, das ist ja eigentlich vergleichbar, man erzieht halt 2 Kinder, aber zeitgleich, daher gibt es nur einmal Elternzeit...

schade eigentlich...(obwohl, Geld gibt es ja eh nicht extra, nur die Arbeitsplatzgarantie)...

Dannie
 
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Tati

Dann wird wohl bei dem Gesetzestext die Überschrift wichtig sein: "Flexibles drittes Jahr".

Bin mir mittlerweile wieder sicher, dass es so ist.


Gruß Tati
 

Melli30

Dauerschnullerer
Danke für eure Antworten!!!

Mensch, dann sind bei euch ja auch ganz schön viele Monate einfach so weg. Och Mann, das ist ja schade :-? !!!

@Dannie:
Ja, bei Zwillingen ist es irgendwie auch unfähr. Man hat 2 Kinder, aber nur eine Elternzeit. Wenigstens die 1 1/2 fache Menge sollte man eigentlich bekommen :jaja: !!!

@Tati:
Hab mir einen Text zum Thema "Elternzeit" vom Bundesministerium dazu runtergeladen , aber das ist wirklich supertrocken und z.T. verwirrend ge- und beschrieben (eigentlich kann ich sowas ziemlich "gut" lesen).
Ich denk leider auch, dass es da explizit um das 3. Jahr geht, dass man sich aufheben kann. Die haben das alles ganz clever ausgetüftelt, damit auch ja keiner sich irgendwo was aufheben kann, was nicht sein müßte :(

Besonders krass fällt es mir immer auf bei dem Unterschied den der Staat zwischen Verheirateten und in "eheähnlicher Gemeinschaft lebenden" macht. Ich gehöre zur letzten Gruppe und hab ganz schön viele Nachteile dadurch -> der Staat dreht es immer gerade so, wie es für ihn am günstigsten ist. Naja, aber das ist ein anderes Thema!

Viele liebe Grüße und DANKESCHÖN!!
 
T

Tati

Aber es gibt doch eine Lösung für dich!
Fällt mir eben ein. :idee:

Ab dann, wenn der Mutterschutz für das 2. Kind beginnt, die Elternzeit für das 1. Kind vorzeitig beenden. Und Elternzeit für das zweite Kind nehmen.
Somit hast du dir einige Monate im 3. Lebensjahr des 1. Kindes gespart.
Mit dem Arbeitgeber gleich vereinbaren, dass du diese Monate zu einem späteren Termin nimmst. (Und mal hoffen, dass der da mitspielt!)

Dann hast du volle drei Jahre für das zweite Kind + die vorzeitig beendeten Monate noch für das 1. Kind, die du ja bis zum 8. Jahr nehmen darfst.

Gut, gelle?

Und Dannie: bei dir müsste das doch auch funktionieren!


Gruß Tati
 

Melli30

Dauerschnullerer
WOW - TATI :bravo:
Du bist echt gut :jaja:


Das müßte eigentlich echt gehen.
Muss nachher mal in Ruhe nachlesen, ob gegen diese Idee nicht auch irgendwo ein Verbot in diesem schlauen Infoblatt steht.

LG
 
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